Certifications 2
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
Version : Nr. 1 (20/05/2015)
Datum : 20/05/2015 Seite 3/13
Revision : Nr. 6 (20/05/2015)
EM-300 Ultraschallreiniger
INDEX: 0016
CAS: 68131-40-8
ETHOXYLATED ALCOHOL SECONDARY
C11-15
GHS05
Dgr
Acute Tox. 4, H302
Acute Tox. 4, H312
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Acute Tox. 4, H332
Xn
Xn;R20/21/22
Xi;R38-R41
0 <= x % < 2.5
Angaben zu Bestandteilen :
[1] Stoff für den es Aussetzungsgrenzwerte am Arbeitsplatz gibt.
ABSCHNITT 4 : ER
S
TE-H
I
LFE-M
AßNA
HMEN
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome anhalten einen Arzt konsultieren.
Einer bewusstlosen Person keinesfalls etwas über den Mund einflößen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Augenkontakt :
Bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten lang gründlich mit weichem, sauberem Wasser spülen.
Betroffene Person unabhängig vom anfänglichen Zustand zum Augenarzt schicken und das Etikett vorzeigen.
Nach Hautkontakt :
Beschmutzte und getränkte Kleidung ausziehen und die Haut gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten
Reinigungsmittel abwaschen.
Auf Produktrückstände zwischen Haut und Kleidung, Armbanduhr, Schuhen usw. achten.
Bei großflächiger Kontamination und/oder Verletzung der Haut muss ein Arzt herangezogen oder die betroffene Person ins
Krankenhaus überführt werden.
Nach Verschlucken :
Nichts über den Mund einnehmen lassen.
Bei Einnahme kleiner Mengen (nicht mehr als ein Schluck) Mund mit Wasser ausspülen und einen Arzt konsultieren.
Ruhig stellen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort einen Arzt rufen und ihm das Etikett zeigen.
Bei Verschlucken einen Arzt benachrichtigen, damit dieser beurteilt, ob eine Beobachtung und eine stationäre
Nachbehandlung erforderlich sind. Etikett vorzeigen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR B
RAND
BEK
Ä
MPF
UN
G
Nicht entzündbar.
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Im Brandfall verwenden:
- Sprühwasser oder Wassernebel
Ungeeignete Löschmittel
Im Brandfall nicht verwenden:
- Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht oft dichter, schwarzer Rauch. Die Exposition gegenüber Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich
sein.
Rauch nicht einatmen.
Im Brandfall kann sich bilden:
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)