Certifications 2
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1. Produktidentifikator
- 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
- 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- 1.4. Notrufnummer
- 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- 2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
- 2.3. Sonstige Gefahren
- 3.1. Stoff
- 3.2. Gemisch
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1. Löschmittel
- 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- 7.3. Spezifische Endanwendung(en)
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1. Zu überwachende Parameter
- 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1. Reaktivität
- 10.2. Chemische Stabilität
- 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5. Unverträgliche Materialien
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1. Toxizität
- 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
- 12.3. Bioakkumulationspotenzial
- 12.4. Mobilität im Boden
- 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- 15.1.1. EU-Verordnungen
- 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
20400 - JKX 520/400 ML
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
7/8
Verpackungsanweisungen (RID)
:
P207, LP02
Sondervorschriften für die Verpackung (RID)
:
PP87, RR6, L2
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
(RID)
:
MP9
Beförderungskategorie (RID)
:
3
Besondere Beförderungsbestimmungen -
Pakete (RID)
:
W14
Besondere Bestimmungen für die Beförderung -
Be-, Entladen und Handhabung (RID)
:
CW9, CW12
Expressgut (RID)
:
CE2
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (RID)
:
20
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
15.1.2. Nationale Vorschriften
Frankreich
Berufskrankheiten
:
RG 84 - Affections engendrées par les solvants organiques liquides à usage professionnel
Deutschland
Vw VwS, Verweis auf Anhang
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 3, stark w assergefährdend (Einstufung nach VwVwS,
Anhang 4)
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
Niederlande
SZW-lijst van kankerverwekkende stoffen
:
Distillats paraffiniques légers (pétrole), hydrotraités ist gelistet
SZW-lijst van mutagene stoffen
:
Distillats paraffiniques légers (pétrole), hydrotraités ist gelistet
NIET-limitatieve lijst van voor de voortplanting
giftige stoffen – Borstvoeding
:
Es ist keiner der Bestandteile gelistet
NIET-limitatieve lijst van voor de voortplanting
giftige stoffen – Vruchtbaarheid
:
Es ist keiner der Bestandteile gelistet
NIET-limitatieve lijst van voor de voortplanting
giftige stoffen – Ontw ikkeling
:
Es ist keiner der Bestandteile gelistet
Dänemark
Anmerkungen zur Einstufung
:
Notfall-Management-Richtlinien für die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten müssen
befolgt w erden
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine w eiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Acute Tox. 4 (Inhalation)
Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4
Aquatic Acute 1
Akut gew ässergefährdend, Kategorie 1
Aquatic Chronic 1
Chronisch gew ässergefährdend, Kategorie 1
Asp. Tox. 1
Aspirationsgefahr, Kategorie 1
Compressed gas
Gase unter Druck : Verdichtetes Gas
Eye Dam. 1
Schw ere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
Eye Irrit. 2
Schw ere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2
Skin Irrit. 2
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erw ärmung bersten
H280
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erw ärmung explodieren
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemw ege tödlich sein
H315
Verursacht Hautreizungen








