Certifications 2
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1. Produktidentifikator
- 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
- 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- 1.4. Notrufnummer
- 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- 2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
- 2.3. Sonstige Gefahren
- 3.1. Stoff
- 3.2. Gemisch
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1. Löschmittel
- 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- 7.3. Spezifische Endanwendung(en)
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1. Zu überwachende Parameter
- 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1. Reaktivität
- 10.2. Chemische Stabilität
- 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5. Unverträgliche Materialien
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1. Toxizität
- 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
- 12.3. Bioakkumulationspotenzial
- 12.4. Mobilität im Boden
- 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- 15.1.1. EU-Verordnungen
- 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
20400 - JKX 520/400 ML
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
6/8
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anw endbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Umw eltgefährlich : Ja
Umw eltgefährlich : Ja
Meeresschadstoff : Ja
Umw eltgefährlich : Ja
Umw eltgefährlich : Ja
Umw eltgefährlich : Ja
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport
Klassifizierungscode (ADR)
:
5A
Sonderbestimmung (ADR)
:
190, 327, 344, 625
Begrenzte Mengen (ADR)
:
1L
Freigestellte Mengen (ADR)
:
E0
Verpackungsanweisungen (ADR)
:
P207, LP02
Sondervorschriften für die Verpackung (ADR)
:
PP87, RR6, L2
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
(ADR)
:
MP9
Beförderungskategorie (ADR)
:
3
Besondere Beförderungsbestimmungen -
Pakete (ADR)
:
V14
Besondere Bestimmungen für die Beförderung -
Be-, Entladen und Handhabung (ADR)
:
CV9, CV12
Tunnelbeschränkungscode (ADR)
:
E
- Seeschiffstransport
Sonderbestimmung (IMDG)
:
63, 190, 277, 327, 344, 959
Begrenzte Mengen (IMDG)
:
SP277
Freigestellte Mengen (IMDG)
:
E0
Verpackungsanweisungen (IMDG)
:
P207, LP02
Sondervorschriften für die Verpackung (IMDG)
:
PP87, L2
EmS-Nr. (Brand)
:
F-D
EmS-Nr. (Unbeabsichtigte Freisetzung)
:
S-U
Ladungskategorie (IMDG)
:
Keine
- Lufttransport
PCA freigestellte Mengen (IATA)
:
E0
PCA begrenzte Mengen (IATA)
:
Y203
PCA begrenzte max. Nettomenge (IATA)
:
30kgG
PCA Verpackungsvorschriften (IATA)
:
203
Max. PCA Nettomenge (IATA)
:
75kg
CAO Verpackungsvorschriften (IATA)
:
203
Max. CAO Nettomenge (IATA)
:
150kg
Sonderbestimmung (IATA)
:
A985, A14, A167
ERG-Code (IATA)
:
2L
- Binnenschiffstransport
Klassifizierungscode (ADN)
:
5A
Sonderbestimmung (ADN)
:
19, 327, 344, 625
Begrenzte Mengen (ADN)
:
1 L
Freigestellte Mengen (ADN)
:
E0
Erforderliche Ausrüstung (ADN)
:
PP
Belüftung (ADN)
:
VE04
Anzahl blauer Kegel/Lichter (ADN)
:
0
- Bahntransport
Klassifizierungscode (RID)
:
5A
Sonderbestimmung (RID)
:
190, 327, 344, 625
Begrenzte Mengen (RID)
:
1L
Freigestellte Mengen (RID)
:
E0








