Certifications 2
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1. Produktidentifikator
- 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
- 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- 1.4. Notrufnummer
- 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- 2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
- 2.3. Sonstige Gefahren
- 3.1. Stoff
- 3.2. Gemisch
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1. Löschmittel
- 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- 7.3. Spezifische Endanwendung(en)
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1. Zu überwachende Parameter
- 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1. Reaktivität
- 10.2. Chemische Stabilität
- 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5. Unverträgliche Materialien
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1. Toxizität
- 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
- 12.3. Bioakkumulationspotenzial
- 12.4. Mobilität im Boden
- 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- 15.1.1. EU-Verordnungen
- 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
20400 - JKX 520/400 ML
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
2/8
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
naphta lourd (pétrole), hy drotraité(64742-48-9)
(CAS-Nr) 64742-48-9
(EG-Nr.) 918-481-9
(REACH-Nr) 01-2119457273-39
> 70
Asp. Tox. 1, H304
Distillats paraf f iniques légers (pétrole), hy drotraités
(CAS-Nr) 64742-55-8
(EG-Nr.) 265-158-7
(REACH-Nr) 01-2119487077-29
< 10
Asp. Tox. 1, H304
Carbon dioxy de
(CAS-Nr) 124-38-9
(EG-Nr.) 204-696-9
< 5
Compressed gas, H280
Alky l naphtalene zinc sulfite
< 5
Skin Irrit. 2, H315
Ey e Dam. 1, H318
Triclosan, TCC, 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether
(CAS-Nr) 3380-34-5
(EG-Nr.) 222-182-2
(EG Index-Nr.) 604-070-00-9
(REACH-Nr) 01-2119446672-36
< 1
Ey e Irrit. 2, H319
Skin Irrit. 2, H315
Aquatic Acute 1, H400 (M=100)
Aquatic Chronic 1, H410 (M=100)
(Z)-N-methy l-N-(1-oxo-9-octadeceny l)-gly cine
(CAS-Nr) 110-25-8
(EG-Nr.) 203-749-3
(REACH-Nr) 01-211948991-20
< 1
Acute Tox. 4 (Inhalation), H332
Skin Irrit. 2, H315
Ey e Dam. 1, H318
Aquatic Acute 1, H400
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine w eiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Schaum. Wassernebel. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Nicht brennbar.
Explosionsgefahr
:
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erw ärmung bersten.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Die thermische Zersetzung verursacht : Rauch. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nur mit geeigneter Schutzausrüstung eingreifen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Keine w eiteren Informationen verfügbar
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nur mit geeigneter Schutzausrüstung eingreifen. Weitere Angaben : siehe Punkt 8
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung" ".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umw elt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
:
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Reinigungsverfahren
:
Das Produkt mechanisch aufnehmen.
Sonstige Angaben
:
Stoffe oder Restmengen in fester Form müssen in den dafür zugelassenen Anlagen entsorgt
w erden.








