Certifications 2
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1. Produktidentifikator
- 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
- 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- 1.4. Notrufnummer
- 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- 2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
- 2.3. Sonstige Gefahren
- 3.1. Stoff
- 3.2. Gemisch
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1. Löschmittel
- 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- 7.3. Spezifische Endanwendung(en)
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1. Zu überwachende Parameter
- 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1. Reaktivität
- 10.2. Chemische Stabilität
- 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5. Unverträgliche Materialien
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1. Toxizität
- 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
- 12.3. Bioakkumulationspotenzial
- 12.4. Mobilität im Boden
- 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- 15.1.1. EU-Verordnungen
- 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

5891 - GALVINOX
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
7/10
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine w eiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Zusätzliche Hinw eise
:
Freisetzung in die Umw elt vermeiden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
:
Entsorgung gemäß den örtlichen bzw . nationalen Sicherheitsvorschriften. Behälter unter Druck.
Nicht aufbrechen oder ausbrennen.
Zusätzliche Hinw eise
:
Im Behälter können sich brennbare Dämpfe bilden.
Ökologie - Abfallstoffe
:
Freisetzung in die Umw elt vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
1950
1950
1950
1950
1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
AEROSOLS
Aerosols, flammable
AEROSOLS
AEROSOLS
Eintragung in das Beförderungspapier
UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN
, 2.1, (D)
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
UN 1950 Aerosols,
flammable, 2.1
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
14.3. Transportgefahrenklassen
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anw endbar
Nicht anw endbar
Nicht anw endbar
Nicht anw endbar
Nicht anw endbar
14.5. Umweltgefahren
Umw eltgefährlich : Nein
Umw eltgefährlich : Nein
Meeresschadstoff : Nein
Umw eltgefährlich : Nein
Umw eltgefährlich : Nein
Umw eltgefährlich : Nein
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport
Klassifizierungscode (ADR)
:
5F
Sonderbestimmung (ADR)
:
190, 327, 344, 625
Begrenzte Mengen (ADR)
:
1L
Freigestellte Mengen (ADR)
:
E0
Verpackungsanweisungen (ADR)
:
P207, LP02
Sondervorschriften für die Verpackung (ADR)
:
PP87, RR6, L2
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
(ADR)
:
MP9
Beförderungskategorie (ADR)
:
2
Besondere Beförderungsbestimmungen -
Pakete (ADR)
:
V14
Besondere Bestimmungen für die Beförderung -
Be-, Entladen und Handhabung (ADR)
:
CV9, CV12
Besondere Beförderungs-
/Betriebsbestimmungen (ADR)
:
S2
Tunnelbeschränkungscode (ADR)
:
D
- Seeschiffstransport
Sonderbestimmung (IMDG)
:
63, 190, 277, 327, 344, 959
Begrenzte Mengen (IMDG)
:
SP277
Freigestellte Mengen (IMDG)
:
E0
Verpackungsanweisungen (IMDG)
:
P207, LP02