Certifications 2

5811 - GALVA BRILLANT
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
6/9
Zusätzliche Hinw eise
:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Reproduktionstoxizität
:
Nicht eingestuft
Zusätzliche Hinw eise
:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei w iederholter
Exposition
:
Nicht eingestuft
Zusätzliche Hinw eise
:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Aspirationsgefahr
:
Nicht eingestuft
Zusätzliche Hinw eise
:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Mögliche schädliche Wirkungen auf den
Menschen und mögliche Symptome
:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Wasser
:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aceton (67-64-1)
LC50 Fische 1
5540 - 11000 mg/l
EC50 Daphnia 1
8800 mg/l
NOEC chronisch Algen
430 mg/l
Hydrocarbons, C6, isoalkanes, <5% n-hexane
LC50 Fische 1
> 1 mg/l
EC50 Daphnia 1
3,87 mg/l
ErC50 (Alge)
30 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
5811 - GALVA BRILLANT
Persistenz und Abbaubarkeit
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umw elt haben.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
5811 - GALVA BRILLANT
Bioakkumulationspotenzial
Nicht festgelegt.
Aceton (67-64-1)
Log Kow
-0,24
Hydrocarbons, C6, isoalkanes, <5% n-hexane
Log Kow
4
12.4. Mobilität im Boden
Keine w eiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine w eiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen
:
Freisetzung in die Umw elt vermeiden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
:
Entsorgung gemäß den örtlichen bzw . nationalen Sicherheitsvorschriften. Behälter unter Druck.
Nicht aufbrechen oder ausbrennen.
Zusätzliche Hinw eise
:
Im Behälter können sich brennbare Dämpfe bilden.
Ökologie - Abfallstoffe
:
Freisetzung in die Umw elt vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
1950
1950
1950
1950
1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
AEROSOLS
Aerosols, flammable
AEROSOLS
AEROSOLS