Certifications 2

5801 - GALVA MAT
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsv erordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anw endbar
3.2. Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Butan
(Anmerkung C)(Anmerkung U)
(CAS-Nr) 106-97-8
(EG-Nr.) 203-448-7
(EG Index-Nr.) 601-004-00-0
30 - 50
Flam. Gas 1, H220
Liquef ied gas, H280
Propan
(CAS-Nr) 74-98-6
(EG-Nr.) 200-827-9
(EG Index-Nr.) 601-003-00-5
(REACH-Nr) 01-2119486944-21
< 20
Flam. Gas 1, H220
Liquef ied gas, H280
Zinkpulv er - Zinkstaub (stabilisiert)
(CAS-Nr) 7440-66-6
(EG-Nr.) 231-175-3
(EG Index-Nr.) 030-002-00-7
(REACH-Nr) 01-2119467174-37
< 20
Aquatic Acute 1, H400
Aquatic Chronic 1, H410
Aceton
(CAS-Nr) 67-64-1
(EG-Nr.) 200-662-2
(EG Index-Nr.) 606-001-00-8
(REACH-Nr) 01-2119471330-49
< 10
Flam. Liq. 2, H225
Ey e Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Xy lol
(Anmerkung C)
(CAS-Nr) 1330-20-7
(EG-Nr.) 215-535-7
(EG Index-Nr.) 601-022-00-9
(REACH-Nr) 01-2119486136-34
< 10
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4 (Dermal), H312
Acute Tox. 4 (Inhalation), H332
Skin Irrit. 2, H315
Zinkoxid
(CAS-Nr) 1314-13-2
(EG-Nr.) 215-222-5
(EG Index-Nr.) 030-013-00-7
(REACH-Nr) 01-2119463881-32
< 1
Aquatic Acute 1, H400
Aquatic Chronic 1, H410
Anmerkung C : Manche organischen Stoffe können entw eder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in
Verkehr gebracht w erden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder
um ein Isomergemisch handelt.
Anmerkung U (Tabelle 3.1): Beim Inverkehrbringen müssen die Gase alsGase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft w erden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in dem
das Gas verpackt w ird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden w erden.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bew ußtlosen Menschen nichts eingeben. Bei Unw ohlsein ärztlichen Rat einholen (w enn
möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Husten. Einatmen von Frischluft gew ährleisten. In Ruhe setzen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Kontaminierte Kleidung ablegen und alle exponierten Hautpartien mit milder Seife und Wasser
abw aschen, anschließend mit w armem Wasser abspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Könnte bei direktem Kontakt mit den Augen Reizungen verursachen. Sofort mit viel Wasser
ausspülen. Notarzt aufsuchen, wenn Schmerzen oder Rötung anhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden nach Einatmen
:
Atemnot.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine w eiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbempfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassernebel. Kohlendioxid. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgefahr
:
Durch Hitze kann Druck entstehen, der ein Bersten geschlossener Behälter verursacht, das
Feuer ausbreitet und das Verbrennungs- und Verletzungsrisiko erhöht.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Die thermische Zersetzung verursacht : Rauch. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.