Certifications 2

5155 - ZEROTRICLO +
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Aceton
(CAS-Nr) 67-64-1
(EG-Nr.) 200-662-2
(EG Index-Nr.) 606-001-00-8
(REACH-Nr) 01-2119471330-49
20 - 40
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
n-Heptan
(Anmerkung C)
(CAS-Nr) 142-82-5
(EG-Nr.) 205-563-8
(EG Index-Nr.) 601-008-00-2
(REACH-Nr) 01-2119475515-33
20 - 40
Flam. Liq. 2, H225
Asp. Tox. 1, H304
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Aquatic Acute 1, H400
Aquatic Chronic 1, H410
Carbon dioxyde
(CAS-Nr) 124-38-9
(EG-Nr.) 204-696-9
< 10
Compressed gas, H280
Anmerkung C : Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in
Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder
um ein Isomergemisch handelt.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bewußtlosen Menschen nichts eingeben. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn
möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Husten. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei
Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Könnte bei direktem Kontakt mit den
Augen Reizungen verursachen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden nach Einatmen
:
Atemnot. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
:
Verursacht Hautreizungen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
:
Verursacht schwere Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassernebel. Kohlendioxid. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgefahr
:
Durch Hitze kann Druck entstehen, der ein Bersten geschlossener Behälter verursacht, das
Feuer ausbreitet und das Verbrennungs- und Verletzungsrisiko erhöht.