Operation Manual

b.SiemüssendieverändertenDateienmiteinemauffälligenVermerkversehen,derauf
dievonIhnenvorgenommeneModizierungderDateienhinweistunddasDatumjeder
Änderungangibt.
c.Siemüssendafürsorgen,dassdasWerkalsGanzesDrittenunterdenBedingungendieser
LizenzohneLizenzgebührenzurVerfügunggestelltwird.
d. WennsicheineFunktionseinheit derbearbeitetenBibliothek aufeineFunktion oder
Datentabellestützt,dievoneinemdieFunktionseinheitnutzendenAnwendungsprogramm
bereitgestelltwerdenmuß,ohnedasssiealsArgumentübergebenwerdenmuß,wenn
dieFunktionseinheitangesprochenwird,dannmüssenSiesichnachbestemWissenund
Gewissenbemühen,sicherzustellen,dassdiebetreffendeFunktionseinheitauchdannnoch
funktioniert,wenndieAnwendungeinesolcheFunktionoderDatentabellenichtbietet,und
dasssiedensinnvollbleibendenTeilihresBestimmungszwecksnochausführt.
(Sohatz.B.eineFunktionzumBerechnenvonQuadratwurzelneinenvonderAnwendung
unabhängigengenaudefiniertenZweck.Deshalbverlangt§2Absatzd,dassjedevonder
Anwendung bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle optional
seinmuß:AuchwenndieAnwendungsienichtbereitstellt,mußdieQuadratwurzelfunktion
trotzdemnochQuadratwurzelnberechnen).
Diese Anforderungengelten rdas bearbeiteteWerkals Ganzes.Wennidentifizierbare
Teiledavonnicht von derBibliothek stammen undvernünftigerweiseals unabhängige
undgesonderte Werkefürsichselbstzu betrachtensind, danngelten dieseLizenzund
ihreBedingungennichtfürdiebetreffendenTeile,wennSiedieseals gesonderteWerke
weitergeben.WennSiejedochdieselbenTeilealsTeileinesGanzenweitergeben,daseinauf
derBibliothekbasierendesWerkdarstellt,dannmußdieWeitergabediesesGanzennachden
BedingungendieserLizenzerfolgen,derenBedingungenfürweitereLizenznehmersomitauf
dasgesamteGanzeausgedehntwerden–undsomitaufjedeneinzelnenTeil,unabhängig
vomjeweiligenAutor.
SomitistesnichtdieAbsichtdiesesAbschnittes,RechtefürWerkeinAnspruchzunehmen
oderIhnenRechtefürWerkestreitigzumachen,diekomplettvonIhnengeschriebenwurden;
vielmehristesdieAbsicht,dieRechtezurKontrollederVerbreitungvonWerken,dieaufder
Bibliothek basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind,auszuüben.
FernerbringtauchdaseinfacheZusammenlegeneinesanderenWerkes,dasnichtaufder
Bibliothekbasiert,mitderBibliothekodermiteinemaufderBibliothekbasierendenWerk
auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
AnwendungsbereichdieserLizenz.
Sie könnensich für die Anwendung der Bedingungen der gewöhnlichenAllgemeinen
ÖffentlichenGNU-Lizenz (GNU-GPL) stattdieserLizenz aufeine gegebeneKopieder
Bibliothekentscheiden.Umdieszutun,ssenSiealleEintragungen,diesichaufdiese
Lizenzbeziehen,ändern,sodasssienunfürdiegewöhnlicheGNU-GPL,Version2,stattfür
dieseLizenz(LGPL)gelten.(WenneineneuereVersionalsVersion2dergewöhnlichenGNU-
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