Operation Manual

•
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung
0.DieseLizenzgiltfürjedesProgrammundjedesandereWerk,indemeinentsprechender
VermerkdesCopyright-InhabersodereinesanderendazuBefugtendaraufhinweist,dassdas
WerkunterdenBestimmungendieserLesserGeneralPublicLicense(imweiterenauchals
„dieseLizenz“bezeichnet)verbreitetwerdendarf.JederLizenznehmerwirdhierineinfachals
„Sie“angesprochen.
Eine„Bibliothek“bedeuteteineZusammenstellungvonSoftware-Funktionenund/oderDaten,
diesovorbereitetist,dasssiesichbequem mitAnwendungsprogrammen(welcheeinige
dieserFunktionenundDatenbenutzen)zumBildenvonausführbarenProgrammenlinken
(d.h.verbinden,kombinieren)läßt.DerBegrif„Bibliothek“beziehtsichimweiterenimmer
nuraufsolche Software-Bibliotheken und solche Werke,die unterdiesenBedingungen
der Lesser-GPL-Lizenzverbreitetwordensind.EinaufderBibliothekbasierendes Werk“
bezeichnetdiebetreffendeBibliothekselbstsowiejeglichedavonabgeleiteteBearbeitungim
urheberrechtlichenSinne,alsoeinWerk,welchesdieBibliothekodereinenTeildavon,seies
unverändertoderverändertund/oderdirektineineandereSpracheübersetzt,enthält.(Im
folgendenwirddieÜbersetzungohneEinschränkungals„Bearbeitung“eingestuft.)
Unter dem Quelltext eines Werksist seinefür das Vornehmen vonVeränderungen
bevorzugteFormzuverstehen.FüreineBibliothekbedeutetvollständigerQuelltext“den
gesamtenQuelltextfüralleinihrenthaltenenBestandteile,fürjeglichezuihrgehörenden
DateienzurDenitionvonSchnittstellenundschließlichauchfürdieSkripte,diezurSteuerung
derCompilationundInstallationderBibliothekbenutztwerden.
AndereHandlungenalsVervielfältigung,VerbreitungundBearbeitungwerdenvondieserLizenz
nichtberührt;siefallennichtinihrenAnwendungsbereich.DasAusführeneinesProgramms
unterBenutzungderBibliothekwirdnichteingeschränkt,unddieAusgabendesProgramms
unterliegendieserLizenznurdann,wennderInhalteinaufderBibliothekbasierendesWerk
darstellt(unabhängigdavon,dassdieBibliothekineinemWerkzeugzumSchreibendieses
Programmsbenutztwurde).Obdieszutrifft,hängtdavonab,wasdieBibliothekbewirktund
wasdasProgramm,dasdieBibliotheknutzt,bewirkt.
1.SiedürfenaufbeliebigenMedienunveränderteKopiendesvollständigenQuelltextesdes
Programms so,wiesieihnerhalten haben,anfertigenundverbreiten.Voraussetzung
hierfürist,dassSiemitjederKopiedeutlicherkennbarundinangemessenerFormeinen
entsprechendenCopyright-VermerksowieeinenHaftungsausschlußveröffentlichen,alle
Vermerke,diesichaufdieseLizenzunddasFehleneinerGarantiebeziehen,unverändert
lassenundzusammenmitderBibliothekjeweilseineKopiedieserLizenzweitergeben.Sie
dürfenfürdeneigentlichenKopier-undVersandvorgangeineGebührverlangen.WennSie
eswünschen,dürfenSieauchgegenEntgelteineGarantieanbieten.
2.SiedürfenIhreKopie(n)derBibliothekoderirgendeinesTeilsdavonverändern,wodurch
einaufderBibliothekbasierendesWerkentsteht,undSiedürfenderartigeBearbeitungen
unterdenBestimmungenvonParagraph1vervielfältigenundverbreiten,vorausgesetzt,
dasszusätzlichalleimfolgendengenanntenBedingungenerfülltwerden:
a.DasBearbeitungsergebnismußselbstwiedereineSoftware-Bibliotheksein.
20