Operation Manual
die Lizenz, das Programm entsprechenddenhier festgelegten Bestimmungen zu
vervielfältigen,zuverbreitenundzuverändern.SiedürfenkeineweiterenEinschränkungen
derDurchsetzungderhierinzugestandenenRechtedesEmpfängersvornehmen.Siesind
nichtdafürverantwortlich,dieEinhaltungdieserLizenzdurchDrittedurchzusetzen.
6.SolltenIhneninfolge einesGerichtsurteils,desVorwurfseinerPatentverletzungoder
auseinemanderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen(durch
Gerichtsbeschluß,Vergleichoderanderweitig)auferlegtwerden,diedenBedingungen
dieserLizenzwidersprechen,sobefreienSiedieseUmständenichtvondenBestimmungen
dieser Lizenz.Wenn es Ihnennicht möglich ist,das Programm unter gleichzeitiger
BeachtungderBedingungenindieserLizenzundIhreranderweitigenVerpichtungenzu
verbreiten,danndürfenSiealsFolgedasProgrammüberhauptnichtverbreiten.Wenn
zumBeispieleinPatentnichtdiegebührenfreieWeiterverbreitungdesProgrammsdurch
diejenigenerlaubt,diedasProgrammdirektoderindirektvonIhnenerhaltenhaben,dann
bestehtdereinzigeWeg,sowohldasPatentrechtalsauchdieseLizenzzubefolgen,darin,
ganzaufdieVerbreitungdesProgrammszuverzichten.
SolltesicheinTeildiesesParagraphenalsungültigoderunterbestimmtenUmständen
nichtdurchsetzbarerweisen,so solldieser ParagraphseinemSinne nachangewandt
werden;imübrigensolldieserParagraphalsGanzesgelten.
Zweck diesesParagraphen istnicht,Siedazu zubringen, irgendwelchePatente oder
andereEigentumsansprüche zu verletzenoderdie Gültigkeit solcher Ansprüche zu
bestreiten;dieserParagraphhateinzigdenZweck,dieIntegritätdesVerbreitungssystems
derfreienSoftwarezuschützen,dasdurchdiePraxisöffentlicherLizenzenverwirklicht
wird.VieleLeutehabengroßzügigeBeiträgezudem großenAngebotdermitdiesem
System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet;esliegtamAutor/Geber,zuentscheiden,oberdieSoftwaremittelsirgendeines
anderenSystemsverbreitenwill;einLizenznehmerhataufdieseEntscheidungkeinen
Einuß.
DieserParagraphistdazugedacht,deutlichklarzustellen,wasalsKonsequenzausdem
RestdieserLizenzbetrachtetwird.
7.WenndieVerbreitungund/oderdieBenutzungdesProgrammsinbestimmtenStaaten
entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen
eingeschränktist,kannderUrheberrechtsinhaber,derdasProgrammunterdieseLizenz
gestellthat,eineexplizitegeographischeBegrenzungderVerbreitungangeben,inder
dieseStaatenausgeschlossenwerden,sodassdieVerbreitungnurinnerhalbundzwischen
denStaatenerlaubtist,dienichtausgeschlossensind.IneinemsolchenFallbeinhaltet
dieseLizenzdieBeschränkung,alswäresieindiesemTextniedergeschrieben.
8. Die Free SoftwareFoundation kannvon Zeitzu Zeitüberarbeitete und/oderneue
VersionenderGeneralPublicLicenseveröffentlichen.SolcheneuenVersionenwerdenvom
Grundprinzipherdergegenwärtigenentsprechen,könnenaberimDetailabweichen,um
neuenProblemenundAnforderungengerechtzuwerden.
JedeVersiondieserLizenzhateineeindeutigeVersionsnummer.WennineinemProgramm
angegebenwird,dassesdieserLizenzineinerbestimmtenVersionsnummeroder„jeder
späterenVersion“(“anylaterversion”)unterliegt,sohabenSiedieWahl,entwederden
BestimmungendergenanntenVersionzufolgenoderdenenjederbeliebigenspäteren
Version,dievonderFreeSoftwareFoundationveröffentlichtwurde.WenndasProgramm
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