Safety data sheet Article 22086022
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 01.12.2016
JAVA Kohlenanzünder
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12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Ein Teil der Komponenten ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Wasserlöslichkeit (g/l): unlöslich
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Der Abbau in Wasser kann Brennstoff freisetzen. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Die Behälter sind vollständig zu entleeren und an einem sicheren Platz zu belüften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 2623
Feueranzünder, fest
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
4.1
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
III
Gefahrzettel:
4.1
Klassifizierungscode:
F1
Begrenzte Menge (LQ):
5 kg
Beförderungskategorie:
4
Tunnelbeschränkungscode:
E
Freigestellte Menge: E1
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN 2623
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
FEUERANZÜNDER, FEST, mit entzündbarem flüssigen Stoff getränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
4.1
Revisions-Nr.: 1,1
D - DE
Druckdatum: 03.02.2017