Safety data sheet Article 22086022
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 01.12.2016
JAVA Kohlenanzünder
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Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wassereinsatz im Hinblick auf m
ögliche Umweltgefährdung unter Kontrolle halten.
Zum Schutz von Personen und zur K
ühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
L
öschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Für ausreichende Lüftung
sorgen.
Alle Z
ündquellen entfernen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Alles in einen
geschlossenen, gekennzeichneten und produktverträglichen Behälter füllen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Behälter nach Produktentnahme immer dicht
verschliessen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Fernhalten von: Stoff, brennbar.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter trocken halten. Behälter dicht
geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Fernhalten von: Oxidationsmittel.
Zusammenlagerungshinweise
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
4.1B (Entzündbare feste Gefahrstoffe)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Entzündung fester Brennstoffe im häuslichen Bereich
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Revisions-Nr.: 1,1
D - DE
Druckdatum: 03.02.2017