Safety data sheet Article 22086022

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 01.12.2016
JAVA Kohlenanzünder
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Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wassereinsatz im Hinblick auf m
ögliche Umweltgefährdung unter Kontrolle halten.
Zum Schutz von Personen und zur K
ühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
L
öschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Für ausreichende Lüftung
sorgen.
Alle Z
ündquellen entfernen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Alles in einen
geschlossenen, gekennzeichneten und produktverträglichen Behälter füllen.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Behälter nach Produktentnahme immer dicht
verschliessen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
r ausreichende Lüftung sorgen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Fernhalten von: Stoff, brennbar.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter trocken halten. Behälter dicht
geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Fernhalten von: Oxidationsmittel.
Zusammenlagerungshinweise
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
4.1B (Entzündbare feste Gefahrstoffe)
Lagerklasse nach TRGS 510:
Entzündung fester Brennstoffe im häuslichen Bereich
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Revisions-Nr.: 1,1
D - DE
Druckdatum: 03.02.2017