Safety data sheet Article 22086022
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 01.12.2016
JAVA Kohlenanzünder
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Gefährliche Inhaltsstoffe
Anteil
Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr.
Index-Nr.
REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
64742-81-0
Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes; Kerosin - nicht spezifiziert
0 - 80 %
265-184-9
649-423-00-8
01-2119462828-25
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H226 H315 H336 H304 H411
8008-20-6
Kerosin (Erdöl); Straight-run-Kerosin
0 - 80 %
232-366-4
649-404-00-4
01-2119485517-27
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H226 H315 H336 H304 H411
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
M
öglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeif
ühren.
Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warm halten. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Sprühwasser. Schaum. Trockenlöschmittel. Kohlendioxid.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zersetzung unter Bildung von: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.
Die Bildung gefährlicher Gase/Dämpfe ist auch bei einem Umgebungsbrand möglich.
Revisions-Nr.: 1,1
D - DE
Druckdatum: 03.02.2017