Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),
453/2010/EG, 2015/830/EU
Erstellungsdatum: 13.03.2015
Revision: 26.06.2015
Version: 2 (a ersetzen 1)
Quelle: MA713240
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Auf Sicherheitsdatenblätter anwendbare Gesetzgebung:
Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß dem ANHANG II-Anleitung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entwickelt (Verordnung (EG) Nr. 453/2010, forordning (EU) Nr. 2015/830)
Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Sicherheitsdatenblatt, die sich auf Maßnahmen zur Beherrschung des
Risikos auswirken.:
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Sicherheitshinweise
Texte der rechtlich behandelten Sätze in Abschnitt 2:
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar
Texte der rechtlich behandelten Sätze in Abschnitt 3:
Die angegebenen Sätze beziehen sich nicht auf das Produkt selbst sondern dienen lediglich Informationszwecken und beziehen
sich auf die einzelnen Bestandteile, die in Abschnitt 3 stehen.
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Asp. Tox. 1: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Flam. Liq. 3: H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar
STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Klassizierungsverfahren:
STOT SE 3: Berechnungsmethode
Asp. Tox. 1: Berechnungsmethode
Flam. Liq. 3: Berechnungsmethode (2.6.4.3)
Ratschläge hinsichtlich der Ausbildung:
Es wird eine Mindestausbildung in Sachen Arbeitsrisikoverhütung für das Personal empfohlen, das dieses Produkt handhaben
wird, um das Verständnis und die Auslegung dieses Sicherheitsdatenblattes sowie der Etikettierung des Produkts zu erleichtern.
Main Literaturquellen:
http://esis.jrc.ec.europa.eu
http://echa.europa.eu
http://eurlex.europa.eu
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Europäisches Einverständnis in Bezug über den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße
IMDG: Internationaler Seeschifffahrts-Code für Gefahrengüter
IATA: Internationale Vereinigung für Lufttransport
ICAO: Internationale ZivilluftfahrtOrganisation
COD: chemischer Sauerstoffbedarf
DBO5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen
BCF: Biokonzentrationsfaktor
LD50: tödliche Dosis 50
CL50: tödliche Konzentration 50
EC50: Effektive Konzentration 50
LogPOW: Koefzenter Logarithmusverteilung OktanolWasser
Koc: Verteilungskoefzienten von organischem Kohlenstoff
ChemikalienOzonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die
zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist.
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Der Anbieter hat keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf Quellen, technischen Kenntnissen und auf europäischer und staatlicher Ebene gültiger Gesetzgebung, wobei die Genauigkeit
derselben nicht garantiert werden kann. Diese Information kann nicht als Garantie für die Produkteigenschaften angesehen werden. Es handelt sich einfach um eine Beschreibung hinsichtlich der -Sicher-
heitsanforderungen. Wir haben keine Kenntnis von den Arbeitsmethoden und bedingungen der Anwender dieses Produkts, weshalb letztendlich der Anwender die Verantwortung für die Ergreifung der
erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von chemischen Produkten trägt. Die Information dieses
Sicherheitsdatenblattes bezieht sich ausschließlich auf dieses Produkt, das nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden darf.
JAMARA e.K.
Inh. Manuel Natterer
Am Lauerbühl 5 - DE-88317 Aichstetten
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