Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),
453/2010/EG, 2015/830/EU
Erstellungsdatum: 12.03.2015
Revision: 30.04.2015
Version: 2 (a ersetzen 1)
Quelle: MA713240
FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
5.1 Löschmittel:
Vorzugsweise Feuerlöscher mit Mehrzweckpulver (ABCPulver) verwenden, alternativ physischen Schaum oder Kohlendioxid-
Feuerlöscher (CO2) verwenden. ES WIRD DAVON ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Löschmittel einzusetzen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte, die hochgiftig sein und deshalb ein
hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungs-
geräten erforderlich. Es sollte ein Mindestbestand an Notfalleinrichtungen oder Ausrüstung (feuerfeste Decken, tragbarer
Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG vorhanden sein.
Zusätzliche Verfügungen:
Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen vor-
gehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks der Produkte kühlen, die sich entammen
oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung
verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Lecks isolieren, soweit dies kein zusätzliches Risiko für die damit befassten Personen darstellt. Bereich evakuieren und Personen
ohne Schutzausrüstung fernhalten. Angesichts eines möglichen Kontakts mit dem verschütteten Produkt ist die Verwendung von
persönlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8). Vor allem ist die Bildung von entammbaren Dampf-Luft-
Mischungen zu verhindern, sei es durch Belüftung oder durch die Verwendung eines Neutralisationsmittels. Jegliche Zündquellen
fernhalten. Verhinderung von elektrostatischen Ladungen durch die Verbindung aller Leiterächen, auf denen sich statische
Elektrizität bilden kann, wobei diese wiederum insgesamt geerdet sein müssen..
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Ein Austreten in das Wasser ist unbedingt zu verhindern. Absorbiertes Produkt angemessen in hermetisch versiegelbaren
Behältern aufbewahren. Im Falle der Aussetzung der allgemeinen Bevölkerung oder der Umwelt sind die zuständigen Behörden
zu informieren.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Es wird empfohlen: Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren
Ort bringen. Nicht mit Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche
Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt 13.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Siehe Abschnitte 8 und 13.
Bei Berührung mit den Augen: Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich lauwarmem Wasser spülen. Es ist zu
vermeiden, dass der Betroffene sich die Augen reibt oder diese schließt. Sollte der Betroffene
Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da
ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen muss nach dem Waschen
schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.
Durch Verschlucken/Einatmen: Kein Erbrechen provozieren. Sollte es zum Erbrechen kommen, den Kopf nach vorn halten, um
ein Einatmen zu vermeiden. Den Betroffenen in Ruhestellung halten. Mund und Rachen
ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Nicht relevant