Safety data sheet Article 26223812

WATERTITE PART B
YAA442
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Dieses Produkt und sein
Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
-
No.
II
8
CORROSIVE SOLID, N.O.S.
(m-phenylenebis
(methylamine), 2,4,6-tris
(dimethylaminomethyl)phenol)
UN1759
-
No.
II
8
CORROSIVE SOLID, N.O.S.
(m-phenylenebis
(methylamine), 2,4,6-tris
(dimethylaminomethyl)phenol)
UN1759
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
:
Nicht verfügbar.
ÄTZENDER FESTER STOFF,
N.A.G. (m-Phenylenbis
(methylamin), 2,4,6-Tris
(dimethylaminomethyl)phenol)
8
II
UN1759
Tunnelcode
(E)
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche
Informationen
14.5
Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Nein.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
IMDG-Code Trenngruppe
:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
30/10/2018
Version
:
2
12/14