Safety data sheet Article 26223812
WATERTITE PART A
YAV334
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Massen-
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Phenol, Polymer mit
Formaldehyd,
Glycidylether
CAS: 28064-14-4
≥25 - ≤50
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
-
[1]
Reaktionsprodukt:
Bisphenol-A-
Epichlorhydrinharze
EG: 500-033-5
CAS: 25068-38-6
Verzeichnis: 603-074-00-8
≥25 - ≤50
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
-
[1]
Oxiran, Mono[
(C10-16-alkyloxy)
methyl]derivate
EG: 268-358-2
CAS: 68081-84-5
≤10
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
-
[1]
Benzylalkohol
REACH #:
01-2119492630-38
EG: 202-859-9
CAS: 100-51-6
Verzeichnis: 603-057-00-5
≤3
Acute Tox. 4, H302
Acute Tox. 4, H332
-
[1]
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Nota
(s)
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider für mindestens 10 Minuten geöffnet halten und
reichlich mit sauberem, frischem Wasser spülen und unverzüglich ärztlichen Rat
einholen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und
Wasser reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Bei
anhaltender Reizung Arzt aufsuchen. Lösemittel oder Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Einen Arzt hinzuziehen.
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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:
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
30/10/2018
Version
:
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