Safety data sheet Article 26223812
WATERTITE PART A
YAV334
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
LogP
ow
BCF
Potential
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Reaktionsprodukt:
Bisphenol-A-
Epichlorhydrinharze mit
durchschnittlichem
Molekulargewicht ≤ 700
2.64 bis 3.78
31
niedrig
Benzylalkohol
0.87
-
niedrig
PBT
:
Nicht anwendbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Dieses Produkt und sein
Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
30/10/2018
Version
:
2
11/14