Safety Data Sheet Article 26502210

Yacht Primer Grey
YPA275
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Massen-
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte schwere
REACH #:
01-2119486659-16
≥25 - <50
Asp. Tox. 1, H304
-
[1] [2]
EG: 265-150-3
EUH066
CAS: 64742-48-9
Verzeichnis: 649-327-00-6
Naphtha (Erdöl),
hydrodesulfurierte
schwere
REACH #:
01-2119490979-12
≥3 - <5
Flam. Liq. 3, H226
P
[1] [2]
EG: 265-185-4
STOT SE 3, H336
CAS: 64742-82-1
STOT RE 1, H372 (zentrales
Nervensystem (ZNS))
(Einatmen)
Verzeichnis: 649-330-00-2
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
EUH066
Butanonoxim
REACH #:
01-2119539477-28
≥0.3 - <1
Acute Tox. 4, H312
-
[1] [2]
EG: 202-496-6
Eye Dam. 1, H318
CAS: 96-29-7
Skin Sens. 1, H317
Verzeichnis: 616-014-00-0
Carc. 2, H351
2-Ethylhexansäure,
Zirconiumsalz
REACH #:
01-2119979088-21
≥0.1 - <0.3
Repr. 2, H361fd (Fruchtbarkeit
und Kind im Mutterleib) (Oral)
-
[1] [2]
EG: 245-018-1
CAS: 22464-99-9
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Nota
(s)
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider für mindestens 10 Minuten geöffnet halten und
reichlich mit sauberem, frischem Wasser spülen und unverzüglich ärztlichen Rat
einholen.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
Einatmen
Augenkontakt
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02/02/2017
Version
:
3
3/16