Safety Data Sheet Article 10867559
Perfection Part B
YGB001
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Wenn sich Personen, unabhängig ob
sie selbst Spritzlackieren oder nicht, während des Lackierens innerhalb der
Spritzkabine befinden, ist mit Einwirkung von Aerosolen und Lösemitteldämpfen zu
rechnen. Bei solchen Bedingungen sollte Atemschutz während des Spritzlackierens
getragen werden, bis die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter die
Luftgrenzwerte gefallen sind. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten
Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit
Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Sämtliche Zündquellen entfernen. Dämpfe
sind schwerer als Luft und können sich entlag dem Boden ausbreiten. Von Oxidationsmitteln getrennt halten.
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
2-Methoxy-1-methylethylacetat
TRGS900 AGW (Deutschland, 11/2015).
Kurzzeitwert: 270 mg/m³ 15 Minuten.
Kurzzeitwert: 50 ppm 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 270 mg/m³ 8 Stunden.
Schichtmittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
Xylol
TRGS900 AGW (Deutschland, 11/2015). Wird über die Haut
absorbiert.
Kurzzeitwert: 880 mg/m³ 15 Minuten.
Kurzzeitwert: 200 ppm 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 440 mg/m³ 8 Stunden.
Schichtmittelwert: 100 ppm 8 Stunden.
Hexamethylendiisocyanat
TRGS900 AGW (Deutschland, 11/2015). Beim Einatmen
sensibilisierender Stoff.
Momentanwert: 0.07 mg/m³
Momentanwert: 0.01 ppm
Kurzzeitwert: 0.035 mg/m³ 15 Minuten.
Kurzzeitwert: 0.005 ppm 15 Minuten.
Schichtmittelwert: 0.035 mg/m³ 8 Stunden.
Schichtmittelwert: 0.005 ppm 8 Stunden.
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen
können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
28/04/2017
Version
:
3
7/17