Safety Data Sheet Article 10867559

Perfection Part B
YGB001
Nationale Vorschriften
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Zutreffend. Kategorie: 6 Entzündlich.
Störfallverordnung
2 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
:
Technische Anleitung
Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 99.8%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 0.2%
Referenzen
:
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II und der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Lagerklasse (TRGS 510)
:
3
AOX
:
Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Ja, trifft zu.
Tastbarer Warnhinweis
Ja, trifft zu.
:
:
Spezielle Verpackungsanforderungen
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Sonstige EU-Bestimmungen
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
28/04/2017
Version
:
3
15/17