User Manual

SLV 100 B / SLV 110 B Gewährleistung
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9.1 Für Gas- und Öl-Units, Speicher, Brenner und Ersatz-
teile verlängern wir danach die Verjährungsfrist auf
24 Monate unter der Voraussetzung, dass der Kunde
nachweisen kann, dass die Inbetriebnahme durch au-
torisierte Fachhandwerker*innen erfolgt ist, keine Er-
satz- oder andere Teile fremder Herkunft eingebaut
wurden, jährlich eine Wartung der Geräte durchgeführt
wurde und zudem sämtliche Vorschriften und Pflege-
hinweise zur Behandlung, Wartung und Überprüfung
beachtet und eingehalten wurden.
10 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen
nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer kei-
ne über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für
den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gilt
ferner Ziffer 6.
11 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Män-
geln sind ausgeschlossen.
12 Garantien für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit gel-
ten nur dann als von uns übernommen, wenn wir die
Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche be-
zeichnet und übernommen haben.
13 Die Abtretung von Mängelansprüchen des Kunden
gegen Intercal ist ausgeschlossen.
8.1.2 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile“ aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Gerätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden
müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies ei-
ne Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein üblichen
kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewähr-
leistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen
der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müs-
sen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht ge-
kühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Ge-
räten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung
im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im
Rahmen eines bestehenden Gewährleistungsan-
spruchs.