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innogy SE
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
21. Kundendienst
innogy SE · Effi zienz · Kundenservice · Postfach 1616
50306 Brühl
Allgemeiner Kundenservice:
Mo. – Fr.: 7.00 – 20.00 Uhr · Sa.: 8.00 – 14.00 Uhr
T 0800 88 88 862
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· emobility@innogy.com
Technischer Kundenservice: 24 h
T 0800 22 55 793
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14. Vorzeitige Vertragskündigung bei Werkverträgen
Ein Werkvertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden,
es sei denn, es liegt ein längerfristiger Vertrag vor. Jede Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
15. Erfüllungsort; Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Dortmund.
15.2 Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann ist und
kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
16. Datenschutz
Wir und beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nut-
zen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses
gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir
nutzen die Kundendaten auch, um dem Kunden Produktinforma-
tionen per Post zukommen zu lassen und zu Zwecken der Markt-
und Meinungsforschung. Der Kunde ist berechtigt, der werblichen
Nutzung seiner Daten jederzeit uns gegenüber unter den in Ziffer
21 aufgeführten Kontaktdaten zu widersprechen. Die Übermittlung
von Kundendaten an Dritte (z. B. Montageunternehmen für Mon-
tage der Ladesäule) erfolgt zur Abwicklung des Vertragsverhält-
nisses.
17. Textformerfordernis
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinba-
rungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für
eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
18. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
19. Rechtsnachfolge
Jede Partei ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge berechtigt, die
Rechte und Pfl ichten aus dem Vertrag jederzeit mit Zustimmung
der jeweils anderen Partei auf einen Rechtsnachfolger zu über-
tragen. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn
gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Eintretenden Bedenken bestehen. Jede Übertragung ist der je -
weils anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen. In den
Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwand-
lungsrecht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Rege-
lungen gelten auch für wiederholte Rechtsnachfolgen
20. Salvatorische Klausel
20.1 Sollte irgendeine Bestimmung oder eine künftig hier aufgenom-
mene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurch-
führbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
20.2 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, sind
die Parteien verpfl ichtet, die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Mög-
lichkeit gleichkommende, wirksame und durchführbare Bestim-
mung zu ersetzen.
20.3 Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für eventuelle unbe ab-
sich tigte Vertragslücken.
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0 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkgebühren ggf. deutlich abweichend



