Instructions

HT Instruments Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03
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h1 Bodenabstand der Gefahrenzone
h2 Höhe der Kante der Schutzeinrichtung
c waagerechter Abstand von der Gefahrenzone
Art der Abgrenzung
Mindestabstand c von der äußeren Kante der Abgrenzung
des Prüfplatzes mit der Höhe h
1
bis zu den Orten, an denen
sich beim Prüfen ungeschützte aktive Teile befinden
können.
Höhe der Abgrenzung
h
1
in mm
Mindestabstand
c in mm
Seil, Kette (ausgeschwun-
gener Zustand), Barriere,
Schranke, Tisch o. ä.
800
1300
Vollwand mit geringerem
Schutzgrad als IP 5x
1000
1300
Vollwand mit geringerem
Schutzgrad als IP 5x und
h
1
1600 mm
1200
900
1400
600
Vollwand mit höherem
Schutzgrad als IP 5x
1600
beliebig entsprechend den
örtlichen Bedingungen
Die Abstände c gelten für eine Höhe des Prüftisches h
2
800 mm.
Der Mindestabstand d ist in Abhängigkeit von der Anzahl der am Prüfplatz tätigen
Personen festzulegen. Als Richtwert für eine Person d 1000 mm.