Instructions

HT Instruments Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03
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7 Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen
7.1 Allgemeines
Das Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen ist un-
umgänglich. Nur so kann die erforderliche Sicherheit für die Benutzer der Betriebs-
mittel gewährleistet werden.
Für den gewerblichen Bereich wird eine solche Forderung in der Unfallverhütungs-
vorschrift BGV A3 (bisher VBG 4) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ erhoben.
Bei privat genutzten Geräten gibt es eine solche verbindliche Vorgabe nicht. Es ist
von der Information und der Einsicht des jeweiligen ja fachunkundigen Besitzers
abhängig ob er derartige Prüfungen von einem Fachmann vornehmen lässt.
Folgende Tabelle aus der BGV A3 (bisher VBG 4) gibt für ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel Richtwerte für Prüffristen an. Laut BGV A3 (bisher VBG 4)
ist eine ausreichende Prüffrist festgelegt, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen in
bestimmten Betriebsbereichen höchstens 2 % beträgt.
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist, Richt- und
Maximalwerte
Art der Prüfung
Prüfer
- ortsveränderliche
elektrische
Betriebsmittel
(soweit benutzt)
Richtwert 6 Monate, auf
Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen eine
Fehlerquote < 2 % erreicht,
kann die Prüffrist entsprech-
end verlängert werden.
Maximalwerte auf
Baustellen, in
Fertigungsstätten und
Werkstätten oder unter
ähnlichen Bedingungen
ein Jahr,
in ros oder unter ähnlichen
Bedingungen zwei Jahre
auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft,
bei Verwendung
geeigneter
Mess- und
Prüfgeräte auch
elektrotechnisch
unterwiesene
Person
- Verlängerungs-
und Geräteanschluss-
leitungen mit
Steckvorrichtungen
- Anschlussleitungen
mit Stecker
- bewegliche Leitungen
mit Stecker
und Festanschluss
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Um im gewerblichen Bereich das Ziel der Prüfung, die Arbeitssicherheit der Betriebs-
mittel, in vollem Umfang zu erreichen, ist eine straffe betriebliche Organisation der
Prüfarbeit erforderlich. Anders kann nicht gesichert werden dass die im jeweiligen
Verantwortungsbereich wirklich alle Betriebsmittel und dann auch rechtzeitig geprüft
werden. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Unternehmer bzw. die von diesem
beauftragte verantwortliche Elektrofachkraft.
Gleiches gilt für die Organisation der Prüfabläufe in der Elektrowerkstatt, um dort ein
unfallfrei Arbeiten zu sichern. Hierfür ist der Leiter dieser Elektrowerkstatt
verantwortlich.