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C. Berechnungsregeln Handbuch
Grenzwert = Letzte Messung (Zusätzliche Bewertung nach VDE 0751):
Bei der Messung des Ersatzpatientenableitstroms wird der aktuelle Messwert mit
dem zuletzt gemessenen Wert des Ersatzpatientenableitstroms verglichen. Der
aktuelle Messwert darf nicht um mehr als 10 µA bzw. nicht um mehr als 50 %
höher liegen, als der zuletzt gemessene Wert. Als Grenzwert wird der größere der
beiden möglichen Werte herangezogen (s. Abb. C.8).
Abbildung C.8.: Ersatzpatientenableitstrom nach VDE 0751
Anmerkung: Wenn der berechnete Grenzwert kleiner ist als der Wert im Feld
UG, dann werden die beiden Werte getauscht damit der kleinere
von beiden im Feld UG und der größere im Feld OG steht. Bei der
Berechnung des unteren Grenzwertes wird der Wert UG im Dialog
“Bewertung“ nur berücksichtigt, wenn er größer als 0 ist. Als unte-
ren Grenzwert setzt PROTOKOLLmanager entweder den berechneten
Grenzwert ein, oder den eingetragenen Grenzwert, je nachdem wel-
cher der beiden Werte der Größere ist.
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