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Handbuch
Grenzwert = Arbeitsmittelleistung ± 10 % vom Nennwert: Wenn die
Nennleistung im Arbeitsmitteltyp-Dialog in der Karteikarte “Typdaten 1“ ange-
geben ist, berechnet PROTOKOLLmanager daraus die Grenzwerte, die bei der
Leistungsmessung eingehalten werden müssen. Wenn Sie im o.g. Feld keinen Wert
eingetragen haben, nimmt PROTOKOLLmanager die Grenzwerte, die im Dialog
“Bewertung“ für Prüfungen der elektrischen Sicherheit in den Feldern “Oberer
Grenzwert“ und “Unterer Grenzwert“ eingetragen sind (s. Abb. C.6).
Abbildung C.6.: Grenzwert mit 10 Prozent Abweichung
Grenzwert = Erstmessung (Zusätzliche Bewertung nach VDE 0751):
Bei einer Wiederholungsmessung des Ersatzpatientenableitstroms muss der
Messwert mit dem erstgemessenen Wert verglichen werden (s. Norm VDE 0751-1
10.90). Der aktuelle Messwert darf nicht um mehr als 10 µA bzw. nicht um mehr
als 50 % höher liegen, als der erstgemessene Wert. Als Grenzwert wird der größere
der beiden möglichen Werte herangezogen (s. Abb. C.7).
Abbildung C.7.: Ersatzpatientenableitstrom nach VDE 0751
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