Safety data sheet

Hinweise
Index-Nr.REACH-
Registrierungsnummer
CAS-Nr.
/EG-Nummer
%Chemische Bezeichnung
Allgemeine Angaben
--Geschäftsgeheimni
s -
<85Styrolacrylatcopolymer
Einstufung:
-
--Geschäftsgeheimni
s -
<15Wachs
Einstufung:
-
--Geschäftsgeheimni
s -
<5Pigment
Einstufung:
-
-01-2119379499-16-xxxx7631-86-9
231-545-4
<2Amorphe Kieselsäure
Einstufung:
-
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben Nicht verfügbar.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen Person sofort an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen.
Hautkontakt Betroffene Hautstellen gründlich mit Wasser und einer milden Seife waschen. Bei auftretenden oder
anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen.
Augenkontakt Augen nicht reiben. Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich sauberem, warmem Wasser
ausspülen, bis alle Partikel entfernt sind. Bei anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen.
Verschlucken
Mund mit Wasser ausspülen. Ein bis zwei Gläser Wasser trinken. Bei Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
4.2. Wichtigste akute und
verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
Nicht verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Allgemeine Brandgefahren Nicht verfügbar.
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel CO2, Wasser oder Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel Nicht bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff
oder Gemisch ausgehende
Gefahren
Nicht verfügbar.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Nicht verfügbar.
Besondere Verfahren zur
Brandbekämpfung
Ein Brand im Drucker soll wie ein Feuer in der Elektrik behandelt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Die Bildung und Ansammlung von Staub minimieren.
Einsatzkräfte Nicht verfügbar.
Materialname: Q6002A SDS Germany
9755 Version No.: 02 Datum der Überarbeitung: 17-08-2015 Druckdatum: 17-08-2015
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