HP LaserJet P3010 Series User Guide
4. ÜBERTRAGUNG.
a. Übertragung an Dritte. Der erste Endbenutzer dieser HP Software darf die HP Software einmal an einen
anderen Endbenutzer übertragen. Jede Übertragung muss alle Komponenten, die Medien, die
Benutzerdokumentation, diese Lizenzvereinbarung und, falls vorhanden, das Echtheitszertikat umfassen. Bei
der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung wie eine Übergabe in Kommission handeln. Die
Software darf erst an den Endbenutzer, der die übertragene Software erhält, übertragen werden, wenn dieser
sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt. Bei Übertragung der HP Software erlischt Ihre Lizenz
automatisch.
b. Einschränkungen. Sie dürfen die HP Software nicht vermieten, im Leasing-Verfahren weitergeben oder
ausleihen und nicht für eine kommerzielle Timesharing- oder Büroverwendung einsetzen. Sie sind nicht
berechtigt, eine Unterlizenz zu vergeben oder die HP Software auf andere Weise weiterzugeben oder zu
übertragen, außer zu den in dieser Lizenzvereinbarung genannten Bestimmungen.
5. EIGENTUMSRECHTE. Alle Urheberrechte an der Software und der Benutzerdokumentation sind Eigentum von
HP oder seinen Lieferanten und sind gesetzlich geschützt, insbesondere durch die anwendbaren Urheberrechts-,
Geschäftsgeheimnis- und Marken-Gesetze. Sie dürfen keine Produktkennzeichnungen, Urheberrechtshinweise
oder Eigentumsbeschränkungen von der Software entfernen.
6. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DAS REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen die HP Software ausschließlich in dem
Umfang zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, in welchem ein Recht zur
Rückentwicklung von der anwendbaren Gesetzgebung zwingend vorgeschrieben ist.
7. ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DER DATEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass HP und seine
Tochtergesellschaften die von Ihnen im Zusammenhang (I) mit der Verwendung der Software oder (II) mit der
Erbringung von Support-Serviceleistungen in Bezug auf die HP Software oder das HP Produkt bereitgestellten
technischen Daten erfassen und nutzen dürfen. Für sämtliche dieser Daten gilt die HP Datenschutzerklärung. HP
verpichtet sich, diese Daten nicht in einer Form zu verwenden, die Ihre Identität preisgibt, ausgenommen in
dem Maße, in dem dies zu Ihrer besseren Verwendung der HP Software oder zur Erbringung der
Serviceleistungen erforderlich ist.
8. GARANTIEAUSSCHLUSS. Ungeachtet der tatsächlichen Höhe des eventuell entstandenen Schadens ist die
gesamte Haftung von HP und seinen Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und Ihr
alleiniger Anspruch für alle genannten Schäden beschränkt auf den tatsächlich von Ihnen separat für diese
Software bezahlten Kaufpreis oder 5,00 US-$, je nachdem, welches der höhere Betrag ist. DIE HAFTUNG VON HP
ODER DESSEN LIEFERANTEN FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART
(INSBESONDERE SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN ODER VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER
ANDEREN INFORMATIONEN, DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PERSONENSCHÄDEN, VERLUST DES
SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER
UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER ANDEREN SCHÄDEN IN VERBINDUNG MIT
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WIRD IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT
ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT SELBST DANN, WENN HP ODER DESSEN LIEFERANTEN ÜBER
DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN UND WENN DER OBEN GENANNTE ANSPRUCH
SEINEN GRUNDLEGENDEN ZWECK VERFEHLT. In einigen Staaten/Gesetzgebungen ist der Ausschluss oder die
Beschränkung der Haftung für indirekte oder Folgeschäden nicht zulässig. In diesem Fall gilt die oben genannte
Beschränkung oder der Ausschluss für Sie nicht.
9. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. In Übereinstimmung mit FAR 12.211 und 12.212 werden
kommerzielle Computer-Software, Dokumentation zu Computer-Software und technische Daten für
kommerzielle Waren für die US-Regierung gemäß der kommerziellen Standardlizenz von HP lizenziert.
10. EINHALTUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DEN EXPORT. Sie sind verpichtet, (I) die geltenden
Gesetze und Vorschriften für den Export oder den Import der Software einzuhalten und (II) sicherzustellen, dass
das Softwareprodukt nicht für Zwecke genutzt wird, die durch Exportgesetze untersagt sind, insbesondere nicht
zur Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waen.
212 Anhang B Kundendienst und Kundenunterstützung DEWW