Safety data sheet
SICHERHEITSDATENBLATT
1-(2-Hydroxyethyl)-2-Pyrrolidon
Einatmen kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
2-Pyrrolidon
Einatmen kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
Aliphatisches Diol
Einatmen kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
Alkoxy ether phosphate
Einatmen kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
Tetraethylenglykol
Einatmen kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
Einatmen
1-(2-Hydroxyethyl)-2-Pyrrolidon
Verschlucken kann Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen.
2-Pyrrolidon
Verschlucken kann Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen.
Alkoxy ether phosphate
Verursacht Reizungen des Munds, Rachens und Magens.
Verschlucken
Mögliche Gesundheitsschäden Expositionswege
Eine übermäßige Exposition kann durch Kontakte mit der Haut oder den Augen erfolgen
Bei normaler Handhabung ist keine Exposition durch Einatmen von Dämpfen oder
Verschlucken zu erwarten.
Für diese bestimmte Mischung sind keine Daten zur Toxizität verfügbar.
Expositionswege
Keine bekannt.
Chronische
Gesundheitsschäden
Keine Komponente, die in dieser Mischung in einer Konzentration von 0,1% oder höher
vorliegt, ist bei EU, MAK, IARC, NTP, ACGIH oder OSHA gelistet.
Karzinogenität
Physikalische Gefahren
Nicht als körperliche Gefahr eingestuft.
Gesundheitsgefährdung
Nicht als Gesundheitsgefahr eingestuft.
Umweltgefahren
Nicht als Gefahr für die Umwelt eingestuft.
Diese Tinte (gelb) ist nicht nach EU-Richtlinie 1999/45/EC klassifiziert.
Sonstige Angaben
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Komponente/Substanz EU-KlassifizierungCAS-Nummer
Wasser
231-791-2
EU-NummerGewichts-
prozent
> 707732-18-5
1-(2-Hydroxyethyl)-2-Pyrrolidon 222-359-4< 103445-11-2
2-Pyrrolidon R36/38210-483-1< 10616-45-5
Aliphatisches Diol Vertraulich< 5Vertraulich
Tetraethylenglykol R36/37/38203-989-9< 5112-60-7
Yellow pigment < 5No Data
Alkoxy ether phosphate
Xi, R38, 41
Vertraulich< 2Vertraulich
Bemerkungen zur
Zusammensetzung
Diese Tinte enthält eine wässrige Tintenlösung.
Dieses Produkt wurde nach den in den EU-Richtlinien 67/548/EEC und 1999/45/EC sowie
Ergänzungen festgelegten Kriterien eingestuft.
Zum genauen Wortlaut der R-Sätze siehe Abschnitt 16.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Einatmen
Person an die frische Luft bringen. Falls Symptome andauern sollten, ist ärztliche Hilfe
aufzusuchen.
Hautkontakt
Betroffene Hautstellen gründlich mit Wasser und einer milden Seife waschen. Falls die
Reizung andauern sollte, suchen Sie ärztliche Hilfe auf.
Erstellungsdatum
31-Jul-2008
Materialbezeichnung
C4909A
Versionsnummer
1
SDS Germany
2 / 5





