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In Ländern oder Regionen, in denen durch das geltende Recht bestimmt ist, dass
Garantieleistungen für importierte Produkte vom lokalen Importeur angeboten
werden müssen, oder in denen das geltende Recht nicht vorschreibt, dass
Garantieleistungen für importierte Produkte vom Hersteller anzubieten sind, werden
alle Garantieleistungen für HP Produkte in solchen Ländern ausschließlich vom
Importeur und nicht von HP angeboten, sofern nicht der lokale Importeur explizit von
HP oder seiner lokalen Niederlassung für den Import der Produkte autorisiert wurde
und die Übernahme der Garantieleistungen durch HP vereinbart ist.
Sie haben gemäß den Bestimmungen in diesem Dokument einen Anspruch auf
Garantieleistungen für die Hardware, wenn Ihr HP-Hardwareprodukt aufgrund eines
innerhalb des Zeitraums der beschränkten HP-Herstellergarantie aufgetretenen
Mangels in Material oder Verarbeitung repariert werden muss. Nach eigenem
Ermessen repariert, ersetzt oder erstattet HP den Betrag für ein HP-
Hardwareprodukt, das während des Zeitraums der beschränkten HP-
Herstellergarantie einen Mangel in Material oder Verarbeitung aufweist, wenn HP von
Ihnen als Endbenutzerkunden innerhalb des Zeitraums der beschränkten Garantie
über einen solchen aufgetretenen Mangel benachrichtigt wird. Soweit nicht anders
angegeben und im durch das geltende Recht vorgegebenen Rahmen können neue
HP-Hardwareprodukte aus neuen Materialien oder neuen und gebrauchten
Materialien, die in Leistung und Zuverlässigkeit funktional gleichwertig mit neuen
Materialien sind, hergestellt werden. Im durch das geltende Recht zulässigen Maße
können (a) zur Reparatur gegebene HP-Hardwareprodukte anstelle einer Reparatur
durch aufgearbeitete HP-Hardwareprodukte desselben Typs ersetzt werden und (b)
aufgearbeitete Teile zur Reparatur von HP-Hardwareprodukten verwendet werden.
(c) Ersetzte oder reparierte HP-Hardwareprodukte sind in Leistung und
Zuverlässigkeit funktional gleichwertig mit Originalprodukten, die nicht mehr
hergestellt werden. Wenn diese ersetzten oder reparierten HP-Hardwareprodukte
oder Teile (1) innerhalb von neunzig (90) Tagen nach ihrer Reparatur und/oder ihrem
Austausch oder (2) während des Rests des Zeitraums der beschränkten HP-
Herstellergarantie für das HP-Hardwareprodukt, das sie ersetzen bzw. in dem sie
installiert wurden, einen Mangel in Material oder Verarbeitung aufweisen, garantiert
HP, sofern nicht vom geltenden Recht ausdrücklich anders bestimmt, diese HP-
Hardwareprodukte bzw. Teile zu reparieren oder zu ersetzen.
Alle Komponenten oder Hardwareprodukte, die im Rahmen der vorliegenden
beschränkten HP-Herstellergarantie ausgetauscht werden, werden Eigentum von
HP, sofern nicht vom geltenden Recht anders vorgesehen. Im unwahrscheinlichen
Fall, dass Ihr HP-Hardwareprodukt wiederholt einen Schaden aufweist oder HP
bestimmt, dass das HP-Hardwareprodukt nicht repariert oder ersetzt werden kann,
kann Ihnen HP nach eigenem Ermessen ersatzweise (a) ein von HP ausgewähltes
Ersatzgerät mit denselben oder gleichwertigen Funktions- und Leistungsdaten zur
Verfügung stellen oder (b) anstelle eines Ersatzgeräts den Kaufpreis oder die
Leasingraten (abzüglich Zinsen) erstatten oder gutschreiben. Im durch das geltende
Recht vorgegebenen Maße ist dies Ihr alleiniger Anspruch für schadhafte Produkte
aufgrund der beschränkten HP-Herstellergarantie.