Operating Instructions and Installation Instructions

TR10A124 RE / 06.2014
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13 Demontage und Entsorgung
HINWEIS:
Beachten Sie beim Abbau alle geltenden Vorschriften der
Arbeitssicherheit.
Lassen Sie den Garagentor-Antrieb von einem Sachkundigen
nach dieser Anleitung sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge
demontieren und fachgerecht entsorgen.
14 Garantiebedingungen
Dauer der Garantie
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers
aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Teilegarantie ab
Kaufdatum:
ō 5 Jahre auf die Antriebstechnik, Motor und
Motorsteuerung
ō 2 Jahre auf Funk, Zubehör und Sonderanlagen
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die
Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten beträgt die Garantiefrist 6Monate,
mindestens aber die laufende Garantiezeit.
Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur in dem Land, in dem das Gerät
gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns
vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der
Garantieanspruch besteht nur für Schäden am
Vertragsgegenstand selbst.
Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für Ihren Garantieanspruch.
Leistungen
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am
Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns,
nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen
mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder durch einen
Minderwert zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau,
Überprüfung entsprechender Teile, sowie Forderungen nach
entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der
Garantie ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch:
ō unsachgemäßen Einbau und Anschluss
ō unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
ō äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale
Umweltbedingungen
ō mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
ō fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
ō normale Abnutzung oder Wartungsmangel
ō Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
ō Verwenden von Teilen fremder Herkunft
ō Entfernen oder unkenntlich machen des Typenschildes
15 Auszug aus der Einbauerklärung
(im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für den
Einbau einer unvollständigen Maschine gemäß AnhangII,
Teil1B).
Das auf der Rückseite beschriebene Produkt ist entwickelt,
konstruiert und gefertigt in Übereinstimmung mit folgenden
Richtlinien:
ō EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG
ō EG-Richtlinie Bauprodukte 89/106/EWG
ō EG-Richtlinie Niederspannung 2006/95/EG
ō EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit
2004/108/EG
Angewandte und herangezogene Normen und Spezifikationen:
ō ENISO13849-1, PL „c“, Cat.2
Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile
von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze
ō EN60335-1/2, soweit zutreffend
Sicherheit von elektrischen Geräten / Antrieben für Tore
ō EN61000-6-3
Elektomagnetische Verträglichkeit Störaussendung
ō EN61000-6-2
Elektromagnetische Verträglichkeit Störfestigkeit
Unvollständige Maschinen im Sinne der EG-Richtlinie
2006/42/EG sind nur dazu bestimmt, in andere Maschinen
oder in andere unvollständige Maschinen oder Anlagen
eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um
zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne der o.g.
Richtlinie zu bilden.
Deshalb darf dieses Produkt erst dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die gesamte
Maschine / Anlage, in der es eingebaut wurde, den
Bestimmungen der o.g. EG-Richtlinie entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung des Produktes
verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
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