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Zutritt
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11.6 PIN-Schutz und Biometrie
Für den Zugang zum Bereich „Zutrittsberechtigungen“ wird das Eingeben der System-PIN,
die beim Einrichten der Smartphone-App vergeben wurde, empfohlen. Um zu verhindern,
dass Unberechtigte den Türschlossantrieb über Ihr Smartphone steuern können, schützt eine
spezielle Zutrittsberechtigungs-PIN. Die Zutrittsberechtigungs-PIN schützt die Steuerung des
Türschlossantriebs per Smartphone. Dadurch wird sichergestellt, dass ein unbefugtes Önen,
Entriegeln oder Verriegeln nur dann möglich ist, wenn Sie auch die entsprechende PIN kennen.
Eine Steuerung der Haustür durch unautorisierte Personen ist dann nicht mehr möglich.
Die Zugrisberechtigungs-PIN sollte nicht mit der System-PIN verwechselt werden.
Einzelheiten zur System-PIN finden Sie in Abschnitt „5.3.4.3 System-PIN festlegen“. Es
kann nur eine System-Pin, aber mehrere Zutrittsberechtigungs-PINs geben.
Wenn eine Zugrisberechtigungs-PIN hinterlegt wurde, werden Sie im Homescreen beim Önen
des Türschlossantriebs per Smartphone zur Eingabe aufgefordert.
Beim erstmaligen Abfragen der Zutrittsberechtigungs-PIN önet sich ein spezielles Fenster, über
das Sie die PIN eingeben und bestätigen können. Als zweite Option können Sie die „PIN mit
Biometrie verknüpfen“. Bei Smartphones, die diese Funktion unterstützen, können Sie hier die
Touch-ID bzw. die Face ID verknüpfen und die Tür ganz per bequem via Touch- bzw. FaceID
steuern.
Abbildung 78: Screenshot PIN-Abfrage Türsteuerung
Haben Sie die Zutrittsberechtigungs-PIN mit biometrischen Funktionen eines Smartphones
verknüpft, wird der Menüpunkt „Einstellungen“ im Hauptmenü der Homematic IP Smartphone-
App um den Menüpunkt „Biometrie“ erweitert. Hier können Sie die biometrische Verknüpfung
wieder löschen, sofern Sie die Eingabe einer Zutrittsberechtigungs-PIN wieder bevorzugen.