User manual

Haussteuerung per Funk
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Sendeleistung und Sendedauer
Im direkten Vergleich arbeiten Homematic IP-Geräte mit einer wesentlich niedri-
geren Sendeleistung. WLAN-Geräte dürfen gemäß Angaben der Bundesnetzagen-
tur mit bis zu 200 mW senden und Geräte in Mobilfunknetzen sogar Leistungen
von über einem Watt erreichen
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. Dagegen arbeiten Homematic IP Geräte mit einer
Sendeleistung von in der Regel 10mW. Alleine hierdurch ergibt sich schon ein
typischer Unterschied mit einem Faktor von 20 und mehr in der Sendeleistung und
damit hinsichtlich einer möglichen Belastung.
Die Sendedauer von Funktelegrammen für die Kommunikation zwischen Homema-
tic IP-Geräten bewegt sich im Millisekundenbereich und liegt in der Regel bei 10 bis
30 Millisekunden. Meist befinden sich die Geräte im „Schlafmodus“ und werden nur
dann aktiv, wenn Statusmeldungen übermittelt werden. Wenn z. B. über den Wand-
thermostat eine neue Raumtemperatur eingestellt wird, weckt dieser die zugehöri-
gen Heizkörperthermostate und überträgt die neue Soll-Temperatur. Im Vergleich
zu WLAN-, Mobilfunk- und DECT-Netzen, bei denen man von einer fast dauernden
Funkaktivität ausgehen kann, senden HmIP-Geräte außerordentlich selten. Darüber
hinaus gibt es für das von Homematic IP verwendete Frequenzband gesetzlich vor
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geschriebene maximale Sendezeiten von 36 Sekunden pro Stunde und Gerät. Diese
werden in einer normalen Installation allerdings bei Weitem nicht erreicht.
Bezüglich der Sendeleistung und Sendedauer lässt sich folgender Vergleich anfüh-
ren: Ein typisches Mobilfunkgespräch dauert etwa 5 Minuten bei einer durchgängi-
gen Sendeleistung von mindestens 300 mW. Im Vergleich dazu sendet ein HmIP-
Aktor insgesamt ca. 1 Sekunde pro Tag bei 10 mW Leistung.
Mit anderen Worten: Um die Funkbelastung eines fünfminütigen Mobilfunkge-
sprächs zu erreichen, müsste über 25 Jahre täglich ein Homematic IP Aktor ge-
schaltet werden. Der Aktor müsste sich zusätzlich in unmittelbarer Nähe zum
Körper befinden (vgl. Mobiltelefon am Ohr).
Gesetzliche Anforderungen
Alle Homematic IP-Geräte weisen zusätzlich das CE-Zeichen auf – als Hinweis
darauf, dass das Produkt geprüft wurde und es den gesetzlichen Anforderungen
der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz
entspricht, bevor es in Verkehr gebracht wurde.
Der eQ-3 Unternehmensgruppe liegt eine Erklärung des international renommier-
ten Testlabors Phoenix Testlab vor, das die Übereinstimmung der HomematicIP
Geräte
mit der europäischen Norm EN 62479 nachweist. Konkret geht es in dieser
Norm um die „Übereinstimmung von elektronischen und elektrischen Geräten
kleiner Leistung mit den Basisgrenzwerten für die Sicherheit von Personen in elek-
tromagnetischen Feldern (10 MHz bis 300 GHz)“. Laut dieser Erklärung liegen die
Homematic IP-Funkmodule weit unterhalb der gesetzlich definierten „Strahlungs“-
Grenzwerte.
2 Bundesnetzagentur: „Serviceheft WLAN“, unter: http://www.bundesnetzagentur.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/service/WLAN.pdf?__
blob=publicationFile&v=5 (Juli 2015)