Operation Manual

Gas
Kapitel 9: Gas
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den
Gebrauch von Flüssiggasanlagen
Besteht der Verdacht auf austretendes Gas, sind umge-
hend folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Gasaschenabsperrventil schließen.
• Zündquellen wie offenes Feuer oder Rauchen sind
strengstens verboten.
• Räume lüften.
• Gefahrenbereich räumen.
• Verständigung der direkten Umgebung (Platzwart) und
ggf. der Feuerwehr.
Die Gasanlage darf erst nach der Überprüfung durch
einen Sachverständigen wieder in Betrieb genommen
werden.
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Einbauten und Änderungen
Einbauten und Änderungen an der Gasanlage dürfen nur
vom Fachmann durchgeführt werden.
Es dürfen ausschließlich Geräte mit einem einheitlichen
Anschlussdruck von 30 mbar betrieben werden.
Jede Veränderung der Gasanlage bedarf einer neuen
Gasprüfung durch einen anerkannten Sachkundigen und
dessen schriftliche Bestätigung.
Prüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetriebnahme von
einem Sachkundigen überprüfen lassen.
Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen zu wiederholen. Sie ist auf der
Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und
EN 1949 zu bestätigen.
Auch Regler und Abgasführungen müssen geprüft werden.
Wir empfehlen den Sicherheitsregler nach spätestens
6 Jahren zu ersetzen.
Auch der Anschlussschlauch ist regelmäßig auf Beschädi-
gungen zu prüfen. Beim Feststellen von Rissen, porösen
Stellen o.ä. ist dieser umgehend auszutauschen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist der
Betreiber.
Das Heizen ist während der Fahrt verboten!
Ausnahme:
Das Fahrzeug ist optional mit einem Gasdruckregler für den
Fahrbetrieb ausgestattet (z.B. Control CS, SecuMotion)