Operation Manual

Gas
Kapitel 9: Gas
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den
Gebrauch von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetriebnahme von einem
Sachkundigen überprüfen lassen.
Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre von einem Flüs
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siggas-Sachkundigen zu wiederholen. Sie ist auf der Prüfbe
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scheinigung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 zu bestätigen.
Auch Regler und Abgasführungen müssen geprüft wer
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den.
Wir empfehlen den Sicherheitsregler nach spätestens
6 Jahren zu ersetzen.
Auch der Anschlussschlauch ist regelmäßig auf Beschädi
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gungen zu prüfen. Beim Feststellen von Rissen, porösen
Stellen o.ä. ist dieser umgehend auszutauschen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist der Be
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treiber.
Besteht der Verdacht auf austretendes Gas, sind umgehend
folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Gasaschenabsperrventil schließen.
• Zündquellen wie offenes Feuer oder Rauchen sind
strengstens verboten.
• Räume lüften.
• Gefahrenbereich räumen.
• Verständigung der direkten Umgebung (Platzwart) und
ggf. der Feuerwehr.
Die Gasanlage darf erst nach der Überprüfung durch einen
Sachverständigen wieder in Betrieb genommen
werden.
Einbauten und Änderungen
Einbauten und Änderungen an der Gasanlage dürfen nur
vom Fachmann durchgeführt werden.
Es dürfen keine Geräte mit unterschiedlichen Anschluss–
schrauben betrieben werden.
Aufbewahrung von Gegenständen
Gasaschen müssen immer senkrecht stehen.
Flaschenschränke müssen dicht gegenüber dem Wohnraum
sein.
Flaschenschränke müssen im oder unmittelbar über dem
Boden eine mindestens 100 cm
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große Lüftungsöffnung
haben.
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