Operation Manual
03-11
5. Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und
Caravan.
Verschiedene Caravans können mit verschie-
denen Zugfahrzeugen kombiniert werden.
Sie sind dafür verantwortlich, dass für Tempo
100 km/h die vorgenannten Vorschriften
eingehalten werden.
6. Richtige Stützlast - mehr Sicherheit
(siehe Seite 02-5)
3.11 Massendenition
Denition der Massen (Gewichte)
für Caravans
Für die Berechnung der Massen (Gewichte) und
der sich daraus ergebenden Zuladung von Cara-
vans gilt auf europäischer Ebene die EG-Richtli-
nie 97/27/EG. Die dortigen Regelungen entspre-
chen weitestgehend der Norm DIN EN 1645-2.
Nachfolgend sind die verwendeten Begriffe und
Berechnungsgrundlagen erläutert.
1. Technisch zulässige Gesamtmasse (t.z.G.)
Die Angabe der technisch zulässigen Gesamt-
masse erfolgt nach Vorgabe des Hobby-Wohn-
wagenwerkes. Diese Masse wurde in ausführ-
lichen Berechnungen und Versuchen ermittelt
und darf aus sicherheitstechnischen Gründen in
keinem Fall überschritten werden.
2. Masse im fahrbereiten Zustand
Die Masse im fahrbereiten Zustand entspricht
der Masse des leeren Fahrzeuges einschließlich
aller werkseitig eingebauten Standardausstat-
tungen zuzüglich der Grundausstattung wie Gas,
Wasser und Kabeltrommel.
Tatsächliche Fahrzeugmasse:
Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand
zuzüglich der Masse des Sonderzubehörs.
3. Grundausstattung
Die Grundausstattung umfasst alle Ausrüstungs-
gegenstände und Flüssigkeiten, die für die
siche
re und ordnungsgemäße Nutzung des
Fahrzeuges notwendig sind. Dazu gehören die
Massen von Gas, Wasser und Stromversorgung
(Zusammensetzung siehe 13.3).