Operation Manual
03-1
3. Fahrwerk und Zulassung
3.1 Allgemeines
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die
Betriebserlaubnis erlischt!
I
m Sinne der Verkehrssicherheit muss das
Fahrwerk eines Caravans ebenso gewissenhaft
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst.
Lassen Sie die
Wartung von Ihrem HOBBY-
Vertragshänd
ler
ausführen. Verwenden Sie bei
Materialersatz nur die vom Hersteller vorgese-
henen Originalteile.
Caravans sind grundsätzlich nicht
geeignet, von LKW, Klein-LKW oder
Bussen gezogen zu werden. Bei dau-
erhafter Nutzung muss mit Schäden
gerechnet werden.
Technische Änderungen sind nur mit
Herstellerfreigabe möglich.
Beschädigte oder verbogene
Zugholme/Längsträger sind sofort zu
erneuern. Die Reparatur beschädigter
Bauteile ist unzulässig.
3.2 Zugholme/
Längsträger
Längsträger und Zugholme sind mit Kegel-
bundschrauben verbunden (außer One-Piece
Chassis). Bei den regelmäßigen Wartungen sind
alle Verschraubungen zu kontrollieren und ggf.
nachzuziehen (105 Nm).
Am Chassis darf weder gebohrt noch
geschweißt werden.