Operation Manual
Elektroinstallationen
6.8 Nachträglich installierte Geräte
NachträglicheingebauteelektronischeGeräte,diewährendder
Fahrtbenutztwerdenkönnen(z.B.Mobiltelefone,Funkgeräte,
Radios,Rückfahrkameras,Navigationsgeräteo.ä.)müssenden
EMV-Bestimmungen in vollem Umfang genügen.DieGeräte
müsseneineGenehmigungnachderRichtlinie72/245/EWGin
derFassung95/54/EGaufweisen,daansonstenStöreinüsse
auf die vorhandenen elektronischen Systeme nicht ausge-
schlossenwerdenkönnen.
BeiderNachrüstungvonGeräten,diewährendderFahrtnicht
genutztwerdenkönnen,isteinenCE-Kennzeichnungzwingend
erforderlich.
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