Operation Manual

Gas
Kapitel 9: Gas
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den
Gebrauch von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
• FlüssiggasanlagenvordererstenInbetriebnahmevoneinem
Sachkundigenüberprüfenlassen.
• DiePrüfungderGasanlageistalle2JahrevoneinemFlüs-
siggas-Sachkundigenzuwiederholen.SieistaufderPrüfbe-
scheinigungnachDVGWArbeitsblattG607zubestätigen.
• Auch Regler und Abgasführungen müssen geprüft wer-
den.
• WirempfehlendenSicherheitsreglernachspätestens
6Jahrenzuersetzen.
• AuchderAnschlussschlauchistregelmäßigaufBeschädi-
gungen zuprüfen.Beim Feststellen von Rissen, porösen
Stelleno.ä.istdieserumgehendauszutauschen.
• VerantwortlichfürdieVeranlassungderPrüfungistderBe-
treiber.
BestehtderVerdachtaufaustretendesGas,sindumgehend
folgendeMaßnahmendurchzuführen:
•Gasaschenabsperrventilschließen.
•ZündquellenwieoffenesFeueroderRauchensind
strengstensverboten.
•Räumelüften.
•Gefahrenbereichräumen.
•VerständigungderdirektenUmgebung(Platzwart)und
ggf.derFeuerwehr.
DieGasanlagedarferstnachderÜberprüfungdurcheinen
SachverständigenwiederinBetriebgenommen
werden.
Einbauten und Änderungen
• Einbauten und Änderungenander Gasanlagedürfennur
vomFachmanndurchgeführtwerden.
• Es dürfenkeineGeräte mitunterschiedlichen Anschluss–
schraubenbetriebenwerden.
Aufbewahrung von Gegenständen
• Gasaschenmüssenimmersenkrechtstehen.
• FlaschenschränkemüssendichtgegenüberdemWohnraum
sein.
• Flaschenschränke müssenim oderunmittelbar überdem
Boden eine mindestens 100 cm
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große Lüftungsöffnung
haben.
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