Operation Manual
03-11
b) Der Caravan muss mit hydraulischen
Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern
ausgerüstet sein, was bei Ihrem neuen
Hobby Caravan selbstverständlich der Fall
ist.
c) Die Reifen des Caravans müssen jünger als
sechs Jahre und mindestens mit der
Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
gekennzeichnet sein.
d) Der Caravan muss mit einer Stabili-
sierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1
ausgestattet sein (Serienstandard bei
Hobby seit 1997)
Die Gesamtmasse des Caravans darf die
Leermasse des Pkw nicht überschreiten.
5. Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und
Caravan
Verschiedene Caravans können mit verschie-
denen Zugfahrzeugen kombiniert werden.
Sie sind dafür verantwortlich, dass für Tempo
100 km/h die vorgenannten Vorschriften
eingehalten werden.
6. Richtige Stützlast - mehr Sicherheit
(siehe Seite 02-5)
3.11 Massendenition
Denition der Massen (Gewichte)
für Wohnwagen
Für die Berechnung der Massen (Gewichte)
und der sich daraus ergebenden Zuladung von
Wohnwagen gilt auf europäischer Ebene die EG-
Richtlinie 97/27/EG. Die dortigen Regelungen
entsprechen weitestgehend der Norm DIN EN
1645-2. Nachfolgend sind die verwendeten Be-
griffe und Berechnungsgrundlagen erläutert.
1. Technisch zulässige Gesamtmasse (t.z.G.)
Die Angabe der technisch zulässigen Gesamt-
masse erfolgt nach Vorgabe des Hobby-Wohn-
wagenwerkes. Diese Masse wurde in ausführ-
lichen Berechnungen und Versuchen ermittelt
und darf aus sicherheitstechnischen Gründen in
keinem Fall überschritten werden.