Operation Manual

03-10
3.10 Tempo-100-Tauglichkeit
1. Ihr Hobby Caravan ist technisch für eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausge-
legt. Diese Geschwindigkeit darf in keinem Fall
überschritten werden!
2. Beachten Sie die zulässigen Höchstge-
schwindigkeiten für Kombinationen in Ihrem
jeweiligen Reiseland!
3. In Deutschland wurde zum 22. Oktober 2005
die Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] geändert.
Ihr Caravan ist bereits ab Werk auf Tempo 100
vorbereitet ist, was entsprechend in den Zu-
lassungsdokumenten des Caravans eingetra-
gen ist. Die Tempo-100-Plakette wird durch die
Straßenverkehrsbehörde auf Antrag bei der
Erstzulassung vergeben und hinten am Caravan
angebracht.
4. Beachten Sie unbedingt folgende Punkte,
denn Sie sind für deren Einhaltung verantwort-
lich. Bei Nichteinhaltung beträgt die Höchstge-
schwindigkeit höchstens 80 km/h!
a) Das Zugfahrzeug muss mit ABS/ABV ausge-
rüstet sein und darf 3,5 t Gesamtmasse
nicht überschreiten.
Fabrikschild
Genehmigungsnummer
Fahrzeug-Identizierungsnummer (FIN)
zul. Gesamtmasse
zul. Achslast Achse 1
zul. Achslast Achse 2
Fabrikschild nicht entfernen oder
verändern.
Das Fabrikschild bendet sich im
vorderen, unteren Bereich an der
rechten Seitenwand.