Operation Manual
03-9
3.9 Hauptuntersuchung
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Wohnwagen alle
zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Haupt-
untersuchung kann vom TÜV, der DEKRA oder
einer sonstigen, anerkannten Sachverständigen-
organisation durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie fol-
gendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gas-
installation. Die Erstbescheinigung liegt dem
Caravan in der Servicetasche bei.
Fahrzeug-Identizierungsnummer (FIN)
Die 17-stellige Fahrzeug-Identizierungsnummer
bendet sich entweder auf der Zuggabel vorne
rechts (Modelle 400 - 650) oder rechts auf dem
vordersten Querträger (Modelle 695 - 780).
Weiterhin ist die FIN auf dem Fabrikschild einge-
prägt.
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder bei
jedem Besuch bei Ihrem Vertragspartner bereit.
3.8 Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
fährt, ist zulassungspichtig. So auch Ihr neuer
Wohnwagen. Die Zulassung beantragen Sie bei
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Un-
terlagen vorgelegt werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo-100-
Plakette zu beantragen.