Operation Manual

03-1
3. Fahrwerk und Zulassung
3.1 Allgemeines
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die
Betriebserlaubnis erlischt!
I
m Sinne der Verkehrssicherheit muss das Fahr-
werk eines Wohnwagens ebenso gewissenhaft
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst.
Lassen Sie die
Wartung von Ihrem HOBBY-Ver-
tragshänd
ler
ausführen. Verwenden Sie bei Ma-
terialersatz nur die vom Hersteller vorgesehenen
Originalteile.
Wohnwagen sind grundsätzlich nicht
geeignet, von LKW, Klein-LKW oder
Bussen gezogen zu werden. Bei dau-
erhafter Nutzung muss mit Schäden
gerechnet werden.
Technische Änderungen sind nur mit
Herstellerfreigabe möglich.
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Beschädigte oder verbogene
Zugholme/Längsträger sind sofort zu
erneuern. Die Reparatur beschädigter
Bauteile ist unzulässig.
3.2 Zugholme/
Längsträger
Längsträger und Zugholme sind mit Kegel-
bundschrauben verbunden (außer One-Piece
Chassis). Bei den regelmäßigen Wartungen sind
alle Verschraubungen zu kontrollieren und ggf.
nachzuziehen (105 Nm).
Am Chassis darf weder gebohrt noch
geschweißt werden.
Movervorbereitung
Alle Caravanchassis sind werkseitig für die Nach-
rüstung eines speziellen Truma-Movers vorbereitet.
Hierzu sind in den beiden Längsträgern jeweils vier
Aufnahmebohrungen
j
zur Montage des Mo-
vers
k
in der Ausführung H SE (Einachser) oder
H TE (Tandemachser) eingebracht. Abhängig vom
Längsträgerprol, der Reifengröße und der mon-
tierten Achse muss der Mover durch eine Winkel-
stütze
l
stabilisiert werden, die eine Verbindung
zwischen Mover und Achsrohr herstellt.