Operation Manual

04-1
4. Räder und Reifen
4.1 Reifen
4.2 Reifenfülldruck
Verwenden Sie nur Reifen, die in den zulas-
sungstechnischen Unterlagen festgelegt sind.
Andere Reifengrößen sind nur mit Freigabe des
Herstellers zu verwenden (ABE).
ReifenregelmäßigaufgleichmäßigeProlab-
nutzung,ProltiefeundäußereBeschädi-
gungen prüfen
Immer nur Reifen gleicher Bauart und gleicher
Ausführung (Sommer- oder Winterreifen) ver-
wenden.
Neue Reifen auf einer Strecke von ca. 100 km
vorsichtig einfahren, damit sie das vollständi-
ge Haftungsvermögen entwickeln können.
Bei Verwendung von Schneeketten beachten Sie
bitte die Montageanleitung der Kettenhersteller.
In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und
II ist jeweils nur noch eine Reifengröße einge-
tragen.Diesemussnichtzwangsläugmitder
am Fahrzeug montierten Reifengröße überein-
stimmen. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte
Ihren Vertragspartner.
Zur Prüfung des Reifenfülldruckes gilt
Alle vier Wochen und vor langen Fahrten,
spätestens alle drei Monate und vor jeder
Inbetriebnahme Reifenfülldruck kontrollieren
und korrigieren.
Falls eine Fahrt mit zu geringem Fülldruck
nicht zu vermeiden ist (vom Campingplatz zur
nächsten Tankstelle) sollte die Höchstge-
schwindigkeit maximal 20 km/h betragen.
Fülldruck der Hinterräder des Zugfahrzeuges
um 0,2 bar erhöhen.
Die Prüfung muss bei kalten Reifen erfolgen.
Bei Prüfung oder Berichtigung warmer Reifen
muss der Druck um bis zu 0,3 bar höher sein
als bei kalten Reifen.
Für den Reifendruck gilt
- Richtiger Reifenfülldruck
j
- Zu niedriger Reifenfülldruck
k
- Zu hoher Reifenfülldruck
l
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Bei Caravans mit Tandemachse kann
es bauartbedingt zu erhöhtem Reifen-
verschleiß kommen.
Die Reifengröße 195/70 R 15 C ist
nicht für die Verwendung von Schnee-
ketten zulässig.