Operation Manual

03-1
3. Fahrwerk und Zulassung
3.1 Allgemeines
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die
Betriebserlaubnis erlischt!
I
m Sinne der Verkehrssicherheit muss das Fahr-
werk eines Wohnwagens ebenso gewissenhaft
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst.
Lassen Sie die
Wartung von Ihrem HOBBY-Ver-
tragshänd
ler
ausführen. Verwenden Sie bei Ma-
terialersatz nur die vom Hersteller vorgesehenen
Originalteile.
Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei
Wohnwagen, die wenig gefahren werden, ist eine
jährliche Wartung erforderlich.
Zum Schmieren und Ölen gilt
Alle 5000 Fahrkilometer bzw. mind. 1 x jährlich
die Schwing
hebellagerungen
j
am Dreh-
stabfederachskörper schmieren.
Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenk-
stellen von Handbremshebel und Umlenkhe-
belderAuaufeinrichtungleichteinölen.
Alle 5000 Fahrkilometer die Lagerstellen am
GehäusederAuaufeinrichtung
k
schmie-
ren.
Wichtig: Die Reibelemente der Sicherheits-
kupplung WS 3000 dürfen auf keinen Fall
geölt oder geschmiert werden.
Das Spiel der Lagerstellen für die Schub-
stange von Zeit zu Zeit überprüfen.
Sämtliche Gleit- und Lagerteile in regelmäßi-
gen Abständen von Schmutz befreien und
ölen.
Wohnwagen sind grundsätzlich nicht
geeignet, von LKW, Klein-LKW oder
Bussen gezogen zu werden. Bei dau-
erhafter Nutzung muss mit Schäden
gerechnet werden.
Technische Änderungen sind nur mit
Herstellerfreigabe möglich.
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