Operation Manual
03-7
3.2 Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
fährt, ist zulassungspichtig. So auch Ihr neuer
Wohnwagen. Die Zulassung beantragen Sie bei
der örtlichen Kfz – Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unter-
lagen vorgelegt werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die geeigneten
Tempo-100-Plaketten zu beantragen.
3.3 Hauptuntersuchung
Gemäß §29 StvZo muss Ihr Wohnwagen alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Hauptunter-
suchung kann vom TÜV, der DEKRA oder einem
amtlich anerkannten Sachverständigen durchge-
führt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie folgen-
des vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasin-
stallation. Die Erstbescheinigung liegt dem Ca-
ravan in der Servicetasche bei.
Fahrzeug-Identizierungsnummer (FIN)
Die17-stelligeFahrzeug-Identizierungsnummer
bendetsichvonrechtsherlesbarentwederauf
der Zuggabel vorne rechts (Modelle 400 - 650)
oder rechts auf dem vordersten Querträger (Mo-
delle 720/750).
Weiterhin ist die FIN auf dem Fabrikschild einge-
prägt.
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder bei
jedem Besuch Ihres Vertragspartners bereit.
Fabrikschild
Nr. der allgemeinen Betriebserlaubnis
Fahrzeug-Identizierungsnummer(FIN)
zul. Gesamtmasse
zul. Achslast Achse 1
zul. Achslast Achse 2