Operation Manual
03-1
3. Fahrwerk und Zulassung
3.1 Fahrwerk
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt!
I
m Sinne der Verkehrssicherheit muss das Fahr-
werk eines Wohnwagens ebenso gewissenhaft
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst. Die
Wartung sollte von Ihrem HOBBY- Vertragshänd-
ler
ausgeführt werden. Bei Materialersatz sollten
die vom Hersteller vorgesehenen Originalteile
eingesetzt werden.
Schmieren und Ölen
Die Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes
sollten regelmäßig kontrolliert und nachge-
schmiert werden. Bei Wohnwagen, die wenig
gefahren werden, ist eine jährliche Wartung
erforderlich.
Zum Schmieren und Ölen gilt
• Alle 5000 Fahrkilometer bzw. mind. 1 x jährlich
die Schwing
hebellagerungen am Drehstabfe-
derachskörper schmieren.
• LagerstellenamGehäusederAuaufeinrich-
tung schmieren.
• Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenk-
stellen ölen.
• Alle 5000 Fahrkilometer die Gleitstellen der
Auaufeinrichtungschmieren.
Wichtig: Die Reibelemente der Sicherheits-
kupplung WS 3000 dürfen auf keinen Fall
geölt oder geschmiert werden.
• Das Lüftspiel der Lagerstellen für die Schub-
stange von Zeit zu Zeit überprüfen.
• Sämtliche Gleit- und Lagerteile in regelmäßi-
gen Abständen von Schmutz befreien und
ölen.
Wohnwagen sind grundsätzlich nicht
geeignet, von LKW, Klein-LKWs oder
Bussen gezogen zu werden. Bei dau-
erhafter Nutzung muss mit Schäden
gerechnet werden.
Technische Änderungen sind nur mit
Herstellerfreigabe möglich.