Operation Manual
02-4
• Sind alle Insassen im Zugfahrzeug mit den
Sicherheitsgurten angeschnallt?
• Benden sich keine Personen im Wohnwa-
gen?
Der Aufenthalt im Wohnwagen ist
während der Fahrt gesetzlich verbo-
ten! Im Fall eines Unfalls können
Personen herausgeschleudert und
lebensgefährlich verletzt werden.
2.3 Hinweise für die Reise
Beladung
Für die Beladung gilt
• Zuladung gleichmäßig zwischen linker und
rechter Caravanseite verteilen. Schwere oder
sperrige Gegenstände gehören in die unteren
Staukästen und in Achsnähe verstaut.
• Bei Caravans mit Tandemachse das Ge-
wichtszentrum auf beide Achsen verteilen.
• Wohnwagen nie hecklastig beladen (Schleu-
dergefahr).
• Schwere Gegenstände gegen Verrutschen
gesichert verstauen.
• Leichte Gegenstände (Kleidung) in den
Hängeschränken verstauen.
• Die empfohlene Anordnung der Zuladung
lässt sich nicht immer konsequent einhalten,
weil die Staumöglichkeiten im gesamten
Caravaninneren verteilt sind. Schwere Gegen-
stände ggf. im Zugfahrzeug verstauen.
• Dachlast gut verzurren.
• Im Innenraum Gepäck in Schränken und
Staufächern verstauen.
• Türen und Klappen sichern.
• Nach Beladung das Gesamtgewicht und die
Achslast(en) auf einer öffentlichen Waage
überprüfen.
Die Zuladung entspricht der Differenz aus „tech-
nisch zulässiger Gesamtmasse“ abzüglich der
„Masse im fahrbereiten Zustand“. Dieser Wert
muss die Massen für:
- Zusatzausstattung (zusätzlich zur Standard-
ausstattung vom Werk oder Händler einge-
baute Ausstattungsgegenstände).
- persönliche Ausrüstung ( z.B. Kleidung, Le-
bensmittel, Fernseher, Spielzeug, Haustiere
etc.) einschließen.